Wenn der Patient aus Angst eine Behandlung ohne Narkose ablehnt, ist ein mobiler Anästhesist die Lösung des Problems
Manche Patienten lehnen eine Behandlung aus irrationalen Gründen ab. Angst vor dem Zahnarzt, Angst vor den Schmerzen können so stark werden, dass die Betroffenen sich weigern. Schließlich sind auch manche Behandlungen, etwa schwierige Extraktionen oder komplexe Implantate, auch langwierig und für den Patienten unangenehm. Will der Patient von der Behandlung nichts spüren, dann bleibt nur die Vollnarkose. Aber welcher Zahnarzt kann und darf diese in seiner Praxis durchführen? Ein Anästhesist muss her und zwar einer mit guten Fachkenntnissen und guter Ausrüstung. Wir arbeiten mit der Praxis für Anästhesiologie Dr. Lung in Koblenz zusammen, die über beides verfügt.
Ausstattung wie im Krankenhaus
Die Behandlung ist nicht billig (180 - 230 € für die erste Stunde und 22,50 bzw. 35 € für jede weitere 1/4 Stunde) aber die personelle, medikamentöse und apparative Ausstattung kann sich auch sehen lassen.
Die apparative Ausstattung besteht aus einem Beatmungsgerät auf neuestem technischem Stand, das auch die Sauerstoffversorgung übernimmt, einer Monitoreinheit, die EKG, O2-Gehalt des Blutes, CO2-Gehalt der Ausatemluft und Blutdruck sowie bei Bedarf die Körpertemperatur des Patienten kontinuierlich und automatisch misst. Zur Sicherheit gehört, dass sich die optischen und akustischen Warneinrichtungen dieses Gerätes teilweise gar nicht abschalten lassen.“ Dazu kommen mindestens zwei Motorspritzen und ein Defibrillator für Notfälle.
Für Notfälle sind auch alle gängigen Notfallmedikamente im Arztkoffer dabei. Das Standardregime der Narkose besteht aus Propofol (Disoprivan® oder Propofol ® ) als Hypnotikum, das sowohl zur Narkoseeinleitung als auch zur Aufrechterhaltung verwendet werden kann. Es wirkt sehr rasch, aber auch sehr kurz, vermittelt angenehme Einschlaf- und Aufwachgefühle und wirkt zusätzlich gegen Brechreiz.
Damit ist auch die Entlassung des Patienten eine halbe Stunde nach Ende der Narkose möglich, denn die Gefahr einer Atemdepression ist nicht mehr gegeben.“
Keine halben Sachen
Tatsächlich sind die Patienten, vor allem Kinder, nur schwer 30 bis 45 Minuten nach Ende der Behandlung in der Praxis zu halten. Sie fühlen sich schon nach 15 Minuten wohl genug, und verspüren – da sie ja vor dem Eingriff sechs Stunden nichts essen und trinken dürfen – meist auch schon Hunger. Der Durst kann noch in der Praxis gestillt werden. Natürlich darf der Patient am Tag der Narkose kein Fahrzeug lenken. Zur Sicherheit für Arzt und Patienten gehören auch die notwendige Voruntersuchung und die Aufklärung inklusive Einverständniserklärung des Patienten. Optimal ist es, wenn der Patient einige Tage vor der Zahnbehandlung zu mir kommt, so dass ich mit ihm ein anamnestisches Gespräch führen und ihn klinisch untersuchen kann. Bei bestimmten Krankheiten oder Medikationen muss der Patient eventuell noch Labor- oder andere Befunde vor dem Eingriff einholen. Bei einem klinisch gesunden Patienten ohne Krankheitszeichen verzichte ich aber darauf. Das ist der Regelfall.
Manchmal wohnen allerdings Zahnarzt und Patient zu weit voneinander entfernt für diese optimale Lösung. Dann läuft das Vorgespräch über das Telefon, und ich untersuche den Patienten unmittelbar vor dem Eingriff in der Ordination des Zahnarztes.“ Die Einwilligungserklärung wird auch unmittelbar vor dem Eingriff unterschrieben, und zwar von Patient, Anästhesist und Zahnarzt. Die Erklärung enthält auch den Passus, dass sowohl der Zahnarzt als auch der Anästhesist mit dem Patienten darüber gesprochen haben, dass die Behandlung auch ohne Narkose möglich wäre und der Patient dennoch ausdrücklich auf die Narkose besteht.“