Einleitung
Jede Präparation im Dentin eines vitalen Zahns kann das Zahnmark traumatisieren. Der
für eine Restauration notwendige Substanzabtrag sollte stets unter der Prämisse der
Vitalerhaltung der Pulpa erfolgen. Als weiterer wesentlicher traumatogener Faktor für die
Pulpa wird die Hitzeentwicklung bei der Präparation betrachtet. Diese ist unter anderem
abhängig von der Drehzahl, der Anpresskraft, der Art und dem Aufbau der schneidenden
Flächen sowie der Geometrie des Präparationsinstrumentes.
Die rotierenden und oszillierenden Dentalinstrumente gehören zusammen mit ihren
Antrieben und Übertragungsinstrumenten zu den wichtigsten technischen
Arbeitsmitteln des Zahnarztes. Bei der Präparation der Zahnhartsubstanz sind folgende
Parameter zu beachten:
Atraumatische Arbeitstechnik:
Schonung der gesunden Zahnhartsubstanz, der Pulpa des Parodontiums und der
Nachbarzähne. Möglichst schmerzarme Präparation bei effektiver Kühl- und
Absaugetechnik.
Rationale Arbeitsgestaltung:
Aufgabengerechte und systematische Arbeitsmethodik unter Berücksichtigung,
hygienischer, ergonomischer, organisatorischer und rechtlicher Aspekte.
Optimales Arbeitsergebnis:
Gezielte Präparation zur Gestaltung einer bestmöglichen Kavitäten- bzw.
Kronenstumpfform unter Berücksichtigung der Karies- und Parodontitisprävention sowie
funktioneller Gesichtspunkte.
Erkenntnisse
Im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte haben sich weltweit folgende Erkenntnisse
durchgesetzt:
- Abgerundete Präparations- bzw. Instrumentenformen sind klinisch und technologisch
günstiger als kantige Konfigurationen.
- Die Form der Präparation sollte auf die spätere Kavitätenform abgestimmt sein. Dies
gilt ebenso für die Kongruenz der Arbeitsteile von nacheinander benutzten formgebenden
und finierenden Instrumenten.
- Für alle rotierenden Instrumente gilt, dass die von Wissenschaft und Hersteller
angegebenen Höchstdrehzahlen nicht überschritten werden dürfen.
- Die Kühlwassermenge sollte 50 ml/min nicht unterschreiten. Wenn rotierende Instrumente
einen Durchmesser von >1,8 mm (ISO 018) oder eine Gesamtlänge von >19 mm aufweisen,
ist eine zusätzliche Wasser- bzw. Spraykühlung erforderlich. Als Grundregel gilt, dass
die aktiven Instrumententeile und möglichst auch der Zahn vollständig vom Kühlmedium
benetzt sein müssen.
Bei unsachgemäßer Auswahl und Anwendung der Präparationsinstrumente kann z. B. bei
zu grobem Diamantbelag (>ISO 524) und/oder zu großen Arbeitsteildurchmessern (>1,4
mm) zuviel Zahnhartsubstanz abgetragen werden. Ebenso können zu große Rauhtiefen (>30
mm) erzeugt, Schmelzprismen ausgebrochen oder Nachbarzähne beschädigt werden.
Mit der Anwendung oszillierender Diamantinstrumente im Approximalbereich kann eine
Verletzung der Nachbarzähne weitestgehend vermieden werden. Besteht die Gefahr der
Verletzung des Nachbarzahns, muss dieser z. B. durch eine Matrize geschützt werden. Alle
Präparationsgrenzen sind mit glättenden Instrumenten nachzuarbeiten.
Präparationsformen
In jedem Fall ist eine definierte, bei indirekten Restaurationen in der Abformung und
am Modell wiedererkennbare Präparationsgrenze anzustreben. Bei Überkronungen soll eine
Restdicke vitalen Dentins von 0,7 mm bei Zähnen mit engen und von 1,4 mm bei Zähnen mit
weiten Dentinkanälchen eingehalten werden.
Für die unterschiedlichen restaurativen Maßnahmen sind die Präparationsformen
material- und defekt-spezifischen Kriterien durchzuführen:
- Sehr unterschiedliche Kavitätenformen für direkte Füllungen
(z. B. leicht untersichgehende Kästen mit abgerundeten Innenkanten; bei
Kompositfüllungen auch unterminierende oder tunnellierende Präparationen; bei adhäsiver
Befestigung am Zahnhals auch flach auslaufende Kavitäten).
- Kastenförmige Präparationen mit abgerundeten Innenkanten z. B. für Inlays oder
Onlays.
- Schulterförmige Präparationsgrenzen mit abgerundeten Innenkanten z. B. bei
Teilüberkronungen oder bei Präparationen für Mantelkronen bzw. für eine so genannte
Keramikschulter bei Verblendkronen.
- Hohlkehlförmige Präparationsgrenzen z. B. bei der Versorgung von Zähnen mit
Verblendschalen bzw. mit Kronen von geringer zervikaler Wandstärke. Übergreift die
Überkronung die Schmelzzementgrenze nach apikal, können auch flach hohlkehlförmige
Präparationsgrenzen angezeigt sein; dies auch bei approximalen Hohlschliffpräparationen
z. B. für Inlays, Onlays oder Teilkronen.
- Gegebenenfalls Abschrägungen an kasten- oder schulterförmigen Präparationen.
Arbeitsmittel
Bei der Verwendung von Mikromotoren sollten die Drehzahlen vorprogrammiert werden. Für
den oberen Drehzahlbereich (>175.000 min-1) können auch Turbinen eingesetzt
werden.
Leistungsstarke Absauganlagen sind ebenso wie effektive Arbeitsfeldleuchten (DIN 67505)
wichtige Ausrüstungselemente für eine präzise und effektive Präparationstechnik. Bei
der Kronenpräparation kann die Einhaltung der klinisch relevanten Mindestdicken des
Dentins durch Anwendung geeigneter Widerstandsmessgeräte sichergestellt werden.
Für die Standardpräparationen werden die folgenden rotierende Instrumente empfohlen,
wobei diese heute teilweise durch oszillierende Instrumente ersetzt werden können:
- Kugelförmige Instrumente für Kavitätenpräparationen z. B. für
Kompositrestaurationen.
- Birnenförmige Instrumente für die Kavitätenpräparation.
- Schmale, konische Diamantinstrumente mit abgerundeter Spitze für das Separieren im
Approximalbereich.
- Flammenförmige Diamantinstrumente für die Präparation einer flachen Hohlkehle oder
einer Abschrägung.
- Torpedoförmige Instrumente für die Hohlkehlpräparation.
- Zylindrische oder leicht konische Instrumente mit abgerundeten Kanten für die
Präparation von Kästen oder Schultern mit abgerundeten Innenkanten.
- Knospenförmige oder eiförmige Instrumente z. B. für Abschrägungen oder für die
Präparation palatinaler und lingualer Frontzahnflächen.
Die hier genannten Instrumentenformen sind mit der dazugehörigen Klassifikation der
Arbeitsteilwerkstoffe, -formen, -ausführungen und -größen, sowie den Normierungen der
FG- und Winkelstückschäfte nach ISO 6360, im Kapitel 10 des von der
Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung herausgegebenen
Arbeitsmittel- und Werkstoff-Leitfadens Das Dental Vademekum (DDV)
aufgeführt. Die Spezifikationen wurden von der wissenschaftlichen DDV-Kommission des
Instituts der Deutschen Zahnärzte seit 1989 immer wieder der Entwicklung angepasst.
Hygiene
Für die hygienische Wartung der Winkelstücke und der rotierenden bzw. oszillierenden
Dentalinstrumente gelten die DGZMK-Stellungnahme zur Praxishygiene (4/95) und die
Empfehlungen des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ).
Medizinproduktegesetz
Das auf der europäischen Richtlinie 93/42/ EWG beruhende deutsche
Medizinproduktegesetz vom
1. Januar 1995 fordert für die Arbeitsmittel zur Präparation von Zahnhartsubstanz
(Klasse II a) eine Konformitätserklärung der Hersteller aufgrund klinischer Prüfung und
wissenschaftlicher Dokumentation, um die ab 14. Januar 1998 obligatorische
CE-Kennzeichnung vornehmen zu können. Ebenso werden eine Risikoanalyse und eine darauf
beruhende Gebrauchsanweisung gefordert.
Trotz dieser gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahme zur Qualitätssicherung wurde das
Angebot bisher noch nicht dem Stand von Wissenschaft, Technik und Recht angepasst.