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Dieser Artikel beschreibt, ausgehend vom Aufbau der
in der Zahnarztpraxis verwendeten Filmmaterialien,
ausführlich und praxisnah die
Möglichkeiten und Fehlermöglichkeiten der
Filmverarbeitung. Darauf aufbauend werden der Umfang
und der Ablauf der Konstanzprüfung leicht
verständlich dargestellt. Die verbindliche
Rechtsgrundlage der Qualitätssicherung bleibt
§ 16 Absatz 2 der Röntgenverordnung
(RöV). Weitergehende Bestimmungen enthalten
Richtlinien des BMA (8. Richtlinie von 01.05.90),
die §16 Richtlinie des BMA und die
DIN-Normenreihe 6868 Teil 51.
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Schutzschicht (äußere
Oberfläche)
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Emulsionsschicht (enthält
lichtempfindliche Silberbromidkristalle
oder -körner)
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Haftschicht (verbindet die
Emulsionsschicht mit der
Trägerschicht)
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Trägerschicht (besteht meistens aus
flexiblem Polyester oder Zelluloseacetat)
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Haftschicht (verbindet die
Emulsionsschicht mit der
Trägerschicht)
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Emulsionsschicht (enthält
lichtempfindliche Silberbromidkristalle
oder -körner)
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Schutzschicht (äußere
Oberfläche)
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Abgesehen von Spezialprodukten
wie z. B. Duplikatfilmen sind die Röntgenfilme
doppelseitig beschichtet, um möglichst hohe
Filmempfindlichkeit zu bieten. Die
Silberbromidkristalle, die in der Emulsionsschicht
eingebettet sind, weisen dreidimensionale Formen
auf: Würfel und unregelmäßige
Gebilde. Eine Neuentwicklung sind flache und
tafelförmige Silberhalogenkristalle, sogenannte
T-Grain-Kristalle (engl.: Grain = Korn). In der
Zahnmedizin werden Folienfilme (Panoramaaufnahmen,
Fernröntgenseitenbild u.a.) und folienlose
Filme (Zahnfilme, Aufbißaufnahmen)
verwendet.
Zahnfilme werden ohne
Verstärkerfolien belichtet, daß
heißt, die gesamte Schwärzung des Filmes
wird nur durch die Röntgenstrahlung verursacht.
Um eine ausreichende Schwärzung zu erreichen
und dabei die Dosis so niedrig wie möglich zu
halten, wird in der Filmproduktion der Silbergehalt
mit ca. 25 Gramm (g) pro Quadratmeter
(m2) Film sehr hoch angesetzt.
Folienfilme, die bis zu 95% der Schwärzung
durch die Verstärkerfolien erreichen, besitzen
einen wesentlich niedrigeren Silbergehalt (ca. 11
g/m2).
Bei der
Anwendung von Verstärkerfolien wird der
Röntgenfilm durch Röntgenstrahlung (5%)
und weit stärker durch die während der
Röntgenbestrahlung aufleuchtende
fluoreszierende Schicht (95%) geschwärzt. Die
fluoreszierende Folienschicht muß dabei in
einem engen Kontakt zum Film stehen. Dies wird durch
eine Schaumstoffpolsterung in der Filmkassette
erreicht, die die beiden Verstärkerfolien fest
an Vorder- und Rückseite des beiderseits
beschichteten Films preßt. Die Filmkassette
schützt den Röntgenfilm vor Vorbelichtung
während der Anfertigung von
Röntgenaufnahmen.
Verstärkerfolien unterscheiden sich durch ihren
Verstärkungsfaktor und die Farbe des von ihnen
abgegebenen Lichtes. Für unter
Röntgenbestrahlung blau oder grün
aufleuchtende Verstärkerfolien sind jeweils die
vom Hersteller empfohlenen blau- oder
grünempfindliche Filme einzusetzen. In der
zahnärztlichen Diagnostik werden
Verstärkerfolien in zwei
Empfindlichskeitsklassen verwendet:
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Empfindlichkeitsklasse 200 z.B. Medium
(blau oder grün leuchtend)
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Empfindlichkeitsklasse 400 z.B. Regular
(blau oder grün leuchtend)
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Moderne
Verstärkerfolien sind jahrelang verwendbar. Die
Hersteller geben eine mehrjährige Garantie auf
die Wirksamkeit der Folie. Der Betreiber muß
aber darauf achten, daß die Folie nicht
beschädigt wird und die Oberfläche sauber
bleibt. Einmal pro Monat sollte eine Reinigung mit
einem vom Hersteller zugelassenem Präparat
erfolgen.
Zahnfilme sind einzeln oder als Paar
lichtdicht verpackt. In einer wasserdichten
Kunststoffumhüllung ist der Film in eine
Papierhülle eingelegt. Dahinter findet sich
noch eine Bleifolie. Sie dient in erster Linie zur
Verbesserung der Bildqualität. Hinter der
Filmpackung im Gewebe entstehende Streustrahlung
kann dadurch nicht auf den Film gelangen. Diese
Bleifolien müssen aus Umweltschutzgründen
gesondert entsorgt werden.
Bei Zahnfilmen werden zwei
Empfindlichkeitsklassen
unterschieden:
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Empfindlichkeitsstufe D - z. B. Kodak
Ultra Speed®
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Empfindlichkeitsstufe E - z. B. Kodak Ekta
Speed Plus®und Agfa Dentus
M2 Comfort®
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Bei Verwendung der Empfindlichkeitsstufe E
wird eine Halbierung der Belichtungszeit
möglich. Damit reduziert sich die
Strahlenexposition für den Patienten um 50%.
Eine enorme Verbesserung der Emulsionsschicht des
Röntgenfilmes, die moderne Ausrüstung
eines Dentalröntgengerätes und die
Fortschritte im Bereich der Entwicklungsmaschinen
ermöglichen uns, auch mit einem Film der
Empfindlichkeitsstufe E eine hervorragende
Bildqualität zu erreichen.
Filmverarbeitung
Eine durch die Röntgenstrahlung
bewirkte unsichtbare chemische Veränderung in
der Emulsionsschicht des Filmes nennt man ein
"latentes" Bild. Die nachfolgende Entwicklung dient
dazu, das latente Bild sichtbar zu machen. Weil der
Röntgenfilm lichtempfindlich ist, muß
jede am Patienten angefertigte Aufnahme entweder in
einer Dunkelkammer oder in einem mit einem
Tageslichtvorsatz ausgestattetem
Entwicklungsgerät entwickelt werden. Der
Tageslichtvorsatz gestattet die Entnahme des Films
und die Eingabe in das Gerät in einer kleinen
abgetrennten lichtdichten Kammer. Für die
Filmentwicklung existieren grundsätzlich zwei
Möglichkeiten: Manuelle oder maschinelle
Entwicklung.
Handentwicklung
Entwickler ...
Zwischenwässerung .... Fixierer ....
Schlußwässerung ...
Trocknung
Der Film wird
mit einer Klammer oder einem Rahmen in das
Entwicklerbad eingetaucht, dabei sollte der Film
mehrfach bewegt werden, um die Luftbläschen an
der Filmoberfläche zu entfernen. Um eine
konstant gute Bildqualität zu erreichen, ist es
notwendig, den Entwickler auf gleichbleibender
Temperatur zu halten. Das gelingt am besten mit
einem Thermostat. Bei einer Entwicklertemperatur von
20°C beträgt die Entwicklungszeit fünf
Minuten.
Eine
sorgfältige Zwischenwässerung bei der
Handentwicklung ist sehr wichtig, weil damit das
Verschleppen von Entwickler in die Fixierlösung
verhindert wird und der Entwicklungsvorgang wird
gestoppt. Der Film sollte 20 Sekunden
zwischenwässern.
Bei der
anschließenden Fixierung werden die nicht
belichteten Silberhalogenide aus der Emulsion
herausgelöst und das nun sichtbare Bild haltbar
gemacht. Die Fixierzeit sollte ca. zehn Minuten
betragen. Wenn eine Röntgenaufnahme dringend
befundet werden muß, kann man den Film nach
ca. fünf Minuten kurz und ohne Fingerkontakt
aus dem Fixierbad entnehmen. Es ist dringend
notwendig, die Halterung mit dem noch feuchten Film
anschließend sofort in das Fixierbad
zurückzugeben, um den Fixiervorgang zu beenden.
Eine nicht ausreichend fixierte Röntgenaufnahme
enthält noch Silberhalogenidkristalle, die bei
Tageslicht massiv nachdunkeln. Damit wäre die
diagnostische Information
verloren.
Die nachfolgende
Schlußwässerung sollte 20 Minuten
betragen, um die Chemiereste vollständig zu
entfernen. Es sollte konstant fließendes
Wasser verwendet werden. Zuletzt wird die Aufnahme
getrocknet und damit die Filmoberfläche
gehärtet. Der Trocknungsvorgang erfolgt in der
Luft oder in sogenannten Trockenschränken. Wird
eine Röntgenaufnahme nicht vollständig
ausgetrocknet archiviert, kann es zu einer
mechanischen Verletzung der noch weichen
Filmoberfläche kommen, wodurch die Aufnahme
unbrauchbar wird.
Maschinelle
Filmverarbeitung
Eine
halbautomatische oder vollautomatische
Filmverarbeitung ist heute in der
zahnärztlichen Praxis als Standard
anzusehen.
Halbautomaten
sind Maschinen, die den Film mit Hilfe von
Rädern oder Spiralen von Bad zu Bad automatisch
bewegen. In diesen Entwicklungsmaschinen sind auch
ein Thermostat sowie eine Heizung eingebaut, um eine
konstante Entwicklertemperatur zu halten. Sie
beträgt bei den Halbautomaten in der Regel
24°C. Nach der Schlußwässerung wird
der Film automatisch getrocknet und ist bei Entnahme
sofort archivierungsfähig. Die gesamte
Durchlaufzeit beträgt etwa sieben Minuten. Da
diese Maschinen ohne direkten Wasseranschluß
arbeiten, ist es wichtig, mindestens zwei Mal
wöchentlich den Wassertank zu reinigen und mit
frischem Wasser auffüllen. Bitte immer
Hersteller Hinweise
beachten.
Bei der
vollautomatischen Filmverarbeitung werden die
Aufnahmen mit konstanter Geschwindigkeit durch die
Bäder und den Trockenteil transportiert. Der
Filmtransport erfolgt durch ein Rollensystem, das
mit einem Motor angetrieben wird. Durch dicht
zueinander stehende Rollen werden die jeweiligen
Chemikalien beim Wechsel von einem Bad in das
nächste fast vollständig aus dem Film
gepreßt. Eine Zwischenwässerung ist daher
nicht notwendig.
Diese Maschinen
haben einen Wasserzu- und Wasserablauf, der für
die Schlußwässerung verwendet wird und
einen Wechsel des Wassers überflüssig
macht. Zusätzlich kann eine automatische
Regenerierung installiert werden, die Entwickler-
und Fixierbäder entsprechend ihrer
Beanspruchung selbsttätig
erneuert.
Vollautomaten
arbeiten sehr konstant. Der Durchlauf des Filmes ist
auf sechs Minuten festgelegt. In den meisten
Entwicklungsautomaten für den Dentalbereich
können Filme bis zu einem Format von 24 x 30 cm
entwickelt werden.
Entwicklungsvorgang
Jeder
Röntgenfilmentwickler enthält vier
Grundsubstanzen:
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die eigentliche Entwicklersubstanz ist
Hydrochinon
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den Beschleuniger, z.B.Kaliumkarbonat
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ein Konservierungsmittel, z. B.
Natriummetabisulfit
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ein Antischleiermittel, z. B. Kaliumbromid
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Wenn ein Film in
die Entwicklerlösung eingetaucht wird, werden
die belichteten Silberhalogenide in metallisches
Silber umgewandelt. Das zurückbleibende,
schwarze Silber macht das Bild sichtbar. In diesem
Stadium ist der Film noch lichtempfindlich. Die
Aktivität eines Entwicklers nimmt dabei mit der
Zahl der entwickelten Aufnahmen ab. Im Dentalbereich
spricht man von vollständiger Ausnutzung eines
Entwickleransatzes nach einem Durchlauf von ca. 2
m2Film. Im Normalfall geschieht das nach
ca. 3 - 4 Wochen. Dann erfolgt ein Neuansatz. Ist
die Entwicklungsmaschine mit einer Regenerierung
ausgestattet, müssen die Entwickler- und
Fixierlösungen (auch als "Chemie" bezeichnet)
nach drei Monaten abgelassen, die Tanks gereinigt
und anschließend mit neu angesetzten
Lösungen gefüllt
werden.
Fixiervorgang
Das Fixierbad
enthält:
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Fixiermittel, z. B.
Natrium-Ammoniumthiosulfat
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Stabilisierungsmittel, z. B. Natriumsulfit
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Härter, z. B. Aluminiumsalze
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Stabilisatoren, z. B. Essigsäure
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Bei der
Fixierung werden die nicht belichteten und nicht
entwickelten Silberhalogenide aus der Emulsion
gelöst und damit die Bilder haltbar gemacht.
Das Fixierbad verbraucht sich in gleicher Weise wie
der Entwickler. Der Neuansatz von Fixier muß
immer zusammen mit dem Entwickler
erfolgen.
Ist der
Fixiervorgang beendet, erfolgt die
Schlußwässerung. Mit diesem Vorgang
werden alle Reste der Entwicklungschemikalien aus
dem Film entfernt. Nach der Wässerung werden
die Filme getrocknet. Die Filmverarbeitung ist
abgeschlossen. Das fertige Röntgenbild steht
zum Befund bereit.
Aus
Umweltschutzgründen ist es nicht erlaubt, die
Filmverarbeitungschemikalien in die Abwässer zu
entsorgen. Die verbrauchten Chemiereste (Entwickler
und Fixier) sind in getrennten, gekennzeichneten
Behältern aufzubewahren. Nur eine autorisierte
Firma darf die deklarierten Abfälle entsorgen.
Jedes
Dentaldepot verfügt über Adressen und
Telefonnummern von entsprechenden Firmen. Die
Entsorgung von Chemikalien, Bleifolien aus dem
Zahnfilm, Fehlaufnahmen und Reinigungsfilmen ist
kostenpflichtig.
Konstanzprüfung
Voraussetzungen der
Konstanzprüfung
Die für
die zahnärztliche Praxis gültige
Röntgenverordnung (abgekürzt RöV,
zuletzt geändert 1996), die Richtlinien des BMA
und die DIN-Normenreien enthalten eine Reihe von
Bestimmungen zur Durchführung der
Konstanzprüfung. Eine korrekte
Qualitätssicherung ist eine entscheidende
Grundlage für die gleichbleibende
Bildqualitätallerin einer Praxis
hergestellter Röntgenaufnahmen. Sie dient in
erster Linie dem Schutz des Patienten, weil damit
Wiederholungsaufnahmen wegen fehlerhafter
Filmverarbeitung, eines defekten
Röntgengerätes oder eine nicht richtig
ausgestattete Dunkelkammer vermieden
werden.
Bei der
Installation eines Röntgengerätes wird von
Seiten des Herstellers oder Lieferanten eine
Abnahmeprüfung vorgenommen. Dabei wird eine
Prüfkörperaufnahme angefertigt, die als
sogenannte Referenzaufnahme dient. Diese Aufnahme
und die Prüfprotokolle müssen zehn Jahre
aufbewahrt werden.
Nach der
Abnahmeprüfung folgt die Kontrolle durch einen
amtlich beauftragten Sachverständigen. Dabei
werden nochmals die Belichtungswerte der
Referenzaufnahme und die technischen Daten des
Röntgengerätes überprüft. Der
Sachverständige kontrolliert auch, ob alle
erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen zum
Schutz von Patienten und Personal vorhanden sind.
Sind keine Korrekturen erforderlich, erhält der
Betreiber des Röntgengerätes, meist der
Praxisinhaber, eine entsprechende Bestätigung.
Erst ab diesen Zeitpunkt ist es ihm gestattet, mit
dem Gerät Röntgenaufnahmen am Patienten
anzufertigen. Der Zahnarzt ist von da an
verpflichtet, die vorgeschriebenen
Konstanzprüfungen einzurichten und zu
dokumentieren. Eine
Sachverständigenprüfung wird,
unabhängig davon, ob sich etwas im Bereich der
Röntgenanlage verendet hat, alle fünf
Jahre wiederholt.
Umfang der
Konstanzprüfung
Das gesamte
Volumen der Konstanzprüfung
umfaßt:
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Überprüfung der Filmverarbeitung
(einmal wöchentlich)
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Überprüfung der
Röntgenanlagen (einmal monatlich)
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Überprüfung der Dunkelkammer
(einmal jährlich)
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Für die
Konstanzprüfung werden folgende Prüfmittel
benötigt:
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Ein Prüfkörper
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Röntgenfilme
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Thermometer
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Eine Stoppuhr
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Formblatt zur Dokumentation der
ermittelten Werte
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Da die
meisten Fehler in der Dunkelkammer während der
Filmentwicklung entstehen, ist die wöchentliche
Konstanzprüfung der Filmverarbeitung sehr
wichtig.
Konstanzprüfung der
Filmverarbeitung
Ein Film,
dessen Sorte bei der Abnahmeprüfung verwendet
wurde, wird in den Prüfkörper
eingeschoben. Mit den Werten, die aus
dem Abnahmeprotokoll zu entnehmen sind, wird der
Film durch den Prüfkörper hindurch
belichtet. Bevor dieser Film entwickelt wird,
muß die Temperatur des Entwicklers gemessen
werden. Sie darf nicht mehr als 0,5°C von den
Werten der Abnahmeprüfung abweichen. Die
Prüfkörperbilder weisen drei Graustufen
auf. Der entwickelte Prüffilm wird mit der
Referenzaufnahme visuell verglichen. Die Dichte der
mittleren Stufe darf maximal um den Wert einer Stufe
abweichen. Die Werte müssen in das
Protokollblatt eingetragen werden.
Zeigt die mittlere Stufe der
Prüfkörperaufnahme eine zu hohe
Dichte, d.h. mehr als eine Stufe zu dunkel,
kommen folgende Ursachen in Frage:
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Der Entwickler wurde falsch
angesetzt. Die Konzentration ist
zu hoch.
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Die Temperatur des Entwicklers
ist zu hoch. Der Thermostat ist
defekt oder die Entwicklerumgebung
ist zu warm.
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Es wurde irrtümlich eine zu
hohe Belichtung am
Röntgengerät
eingestellt. Die Werte sind mit
dem Prüfprotokoll zu
vergleichen.
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Es wurde ein falscher Filmtyp
verwendet.
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Zeigt die mittlere Stufe der
Prüfkörperaufnahme eine zu
geringe Dichte, d.h. mehr als eine Stufe zu
hell, kommen folgende Ursachen in Frage:
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Der Entwickler ist verbraucht.
Bevor Patientenaufnahmen
entwickelt werden, muß ein
Neuansatz erfolgen.
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Die Temperatur des Entwicklers
ist zu niedrig. Das Gerät
hatte nach dem Einschalten nicht
genügend Zeit, um die
gewünschte Temperatur zu
erreichen.
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Der Entwickler wurde falsch
angesetzt. Die Konzentration ist
zu niedrig.
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Es wurde irrtümlich eine zu
niedrige Belichtung am
Röntgengerät
eingestellt.
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Es wurde ein falscher Film
verwendet.
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Konstanzprüfung der
Röntgenanlagen
Befindet sich
in einer Zahnarztpraxis nur ein
Dentalröntgengerät, wird die
Konstanzprüfung der Filmverarbeitung mit diesem
Gerät angefertigt. Damit entfällt für
dieses Gerät die monatliche
Funktionsüberprüfung. Besitzt eine Praxis
mehrere Röntgenanlagen, müssen die
Röntgengeräte, die nicht zur Kontrolle der
Filmverarbeitung vorgesehen sind, einmal monatlich
überprüft werden. Dafür sind die in
der Abnahmeprüfung festgelegten Prüfmittel
zu verwenden. Es sind stets dieselben
Entwicklungsmaschinen zu benutzen. Die
Vorgehensweise bei der Konstanzprüfung eines
intraoralen Röntgengerätes unterscheidet
sich nicht von der oben beschriebenen Kontrolle der
Filmverarbeitung. Die Prüfkörperaufnahme
muß protokolliert werden. Die Aufzeichnungen
sind zwei Jahre
aufzubewahren.
Bei
Panoramaröntgengeräten wird der
Prüfkörper in der Mitte der
Sekundärblende befestigt. Der
verwendete Film und die Belichtungswerte müssen
dem Abnahmeprotokoll entsprechen. Die
Kinnstütze oder der Aufbißblock werden
entfernt. Die entwickelte Aufnahme wird nun mit der
Referenzaufnahme optisch verglichen. Dazu wird auf
dem zu prüfenden Film 3 cm vom Rand des
Nutzstrahlenfeldes entfernt eine Linie markiert.
Quer zum Film wird entlang dieser Linie ein ca. drei
cm breiter Teil abgeschnitten. Dadurch fixiert man
den Meßpunkt immer an der gleichen Stelle des
Prüffilms. Die Auswertung wird im
Protokollblatt eingetragen. Die Unterlagen sind zwei
Jahre aufzubewahren.
Bei
Panoramaröntgengeräten mit
Fernröntgenvorrichtung wird die
Fernröntgenfunktion gesondert geprüft und
das Gerät entsprechend umgestellt. Die Kassette
wird in die Vorrichtung eingelegt und der
Prüfkörper auf der Kassette befestigt.
Es ist entscheidend, daß die Position
des Prüfkörpers stets gleich gewählt
wird. Der Kassettenwagen wird auf den dem
Abnahmeprotokoll entsprechenden Skalenwert
geschoben. Der Weichteilfilter wird auf "Minimum"
gestellt und die Halterung für die Ohroliven
aus dem Strahlengang entfernt. Mit den
Belichtungswerten, die im Protokoll festgelegt sind,
wird die Aufnahme belichtet, dann entwickelt und mit
der Referenzaufnahme verglichen. Die
Auswertung wird im Protokollblatt eingetragen. Die
Unterlagen sind zwei Jahre
aufzubewahren.
Überprüfung der Dunkelkammer oder eines
Tageslichtvorsatzes
Bei vorhandener
Dunkelkammer wird eine Prüfkörperaufnahme
angefertigt. Dafür wird ein Film des
Fabrikates, das auch für die
Konstanzprüfung benutzt wird, belichtet. Die
Dunkelkammerbeleuchtung wird ausgeschaltet. Der Film
wird aus der Verpackung oder einer Kassette
entnommen und mit einem lichtundurchlässigen
Material, z. B. Karton, zur Hälfte abgedeckt.
Jetzt wird die Dunkelkammerlampe eingeschaltet und
der Film wird eine Minute der Beleuchtung
ausgesetzt. Dann wird die Lampe wieder ausgeschaltet
und der Film entwickelt.
Der entwickelte
Film wird an einem Filmbetrachter begutachtet. Gibt
es zwischen abgedeckten und nicht abgedeckten
Bildteilen sichtbare Dichteunterschiede, ist das ein
Hinweis auf eine nicht korrekt ausgestattete
Dunkelkammer.
Die
häufigsten Fehler sind: eine falsche
Filterfarbe, eine zu starke Glühlampe, eine
undichte Verdunkelung des Raumes sowie Leuchtfarben
und Leuchteinrichtung an Armbanduhren oder tragbaren
Telefonen.
Bei einer
Entwicklungsmaschine mit Tageslichtvorsatz sind zwei
mit dem Prüfkörper Belichtete Filme
notwendig. Der erste Film wird innerhalb des
Tageslichtvorsatzes ausgepackt und normal
entwickelt. Ein zweiter Film wird bei völliger
Abdunkelung der Entwicklungseinrichtung oder des
gesamten Raumes verarbeitet. Dichteunterschiede
zwischen den beiden Aufnahmen weisen darauf hin,
daß der Filter in dem Tageslichtvorsatz oder
der Tageslichtaufsatz selbst nicht ausreichend
Schutz vor Lichteinfall
bieten.
Die
häufigsten Fehler sind: eine zu starke
Glühlampe innerhalb des Raumes oder eine
falsche Filterfarbe des Tageslichtvorsatzes. Der
Tageslichtvorsatz kann beschädigt sein, oder
die Handeingangsmanschetten haben
Risse.
Überwachung der
Konstanzprüfung
Bei jeder der
oben beschriebenen Abweichungen sind die Ursachen
festzustellen und zu beseitigen, bevor weitere
Patientenaufnahmen angefertigt werden.
Erfahrungsgemäß beziehen sich dabei die
meisten Fehler auf die Filmverarbeitung und nur sehr
selten auf ein defektes
Röntgengerät.
Die
regelmäßige Durchführung der
Qualitätskontrolle und die korrekte Bearbeitung
von Patientenaufnahmen werden von den
"Zahnärztlichen Stellen" kontrolliert. Als
Aufsichtsbehörde fordern diese in bestimmten
Zeitabständen, in der Regel alle zwei bis drei
Jahre, die Prüfaufnahmen der Filmverarbeitung
der Röntgenanlagen und zufällig
ausgewählte Patientenaufnahmen an. Die
Aufnahmen werden ausgewertet und den Betreibern der
Röntgengeräte fachliche Hinweise zur
Optimierung der Bildqualität übermittelt.
Bei gravierenden Abweichungen der Prüfaufnahmen
von den Referenzbildern hat die Aufsichtbehörde
die Möglichkeit, die Konstanzprüfung
-gegebenenfalls auch mehrfach- wiederholen zu
lassen. Im Extremfall kann der weitere Betrieb der
Röntgenanlage untersagt
werden.
Durch die Summe
der Maßnahmen der Konstanzprüfung
können mögliche Veränderungen an den
Entwicklungsmaschinen und an den
Röntgengeräten sehr schnell erkannt und
meist auch behoben werden. Bei korrekter
Durchführung dieser Qualitätskontrolle
werden Fehler erkannt, bevor sich Auswirkungen auf
die Bildqualität oder eine unnötige
Strahlenexposition für den Patienten
ergeben.
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