Was sind Arzneimittel?
Arzneimittel sind chemische hergestellte, menschliche, tierische, mikrobielle oder pflanzliche Wirkstoffe bzw. Wirkstoffverbindungen, die dem Körper auf
verschiedenen Wegen zugeführt werden mit dem Ziel, ihn bzw. seinen Stoffwechsel zu beeinflussen.
Was sollen Arzneimittel bewirken?
Arzneimittel sollen:
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Krankheiten verhüten oder heilen
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Schmerzen lindern oder beseitigen
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Diagnostischen Zwecken dienen
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Den physischen (körperlichen) und psychischen (seelischen) Zustand positiv beeinfglussen
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Körpereigenen Substanzen ersetzen
Merke
Ein Arzneimittel kann bei falscher Anwendung und Dosierung auch schädliche (giftige) Wirkungen haben. Die heilenden und schädigenden Wirkungen werden
von folgenden Wissenschaften untersucht, die eng zusammenarbeiten:
Pharmakologie
Lehre über die Art und von der Zusammensetzung der Arzneimittel sowie deren Wirkungen und Indikationen (gr. Pharmacon: Heilmittel)
Toxikologie
Lehre von den Giften und deren Wirkungen auf den Körper (gr. Tox- : Vorsilbe Gift-)
Arneimittel werden hergestellt aus:
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Chemischen Elementen und Verbindungen (z.B.Lokalanästhetika
- Pflanzen und einzelnen ihrer Bestandteilen (z.B. Tees, Vitamine)
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Menschlichen und tierischen Produkten (z.B. Hormone, Enzyme)
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Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukten (z.B. Penicilline)
Früher war dies die Aufgabe des Apothekers. Heute werden überwiegend von der pharmazeutischen Industrie Fertigpräparate hergestellt und vom Apotheker
verkauft.
Gesetzliche Vorschriften
Arzneimittelgesetz
Wenn von der Pharmaindustie ein neues Medikament entwickelt wird,
kann es nicht einfach von der Industrie hergestellt und von Ärzten
verschrieben werden. Zuerst muß es sorgfältig auf seine
Heil- und Nebenwirkungen geprüft werden. Dies erfolgt in der
Regel zuerst in Tierversuchen, dann wird das Medikament bei Gesunden
und Kranken ausprobiert. Sobald das Medikament die Vorschriften
des Arzneimittelgesetzes (AMG) erfüllt, kann vom Bundesgesundheitsamt
(BGA) die Zulassung ausgesprochen werden. Das Medikament darf nun
verwendet werden, wobei die Wirkung weiter kontrolliert wird.
Die auf dem Dentalmarkt angebotenen Füllungsmaterialien unterliegen dem gleichen Verfahren, da die Füllungen im Mund verbleiben.
Im Arzneimittelgesetz sind außer den Vorschriften für die Prüfung und Zulassung von Medikamenten auch die Vorschriften für die Herstellung, die
Kontrolle, die Verschreibung und die Abgabe von Arzneimitteln enthalten.
Wir unterscheiden bei der Einteilung der Medikamente nach:
a) Freiverkäufliche Arzneimittel
die außer in Apotheken auch in Drogerien, Kaufhäusern
und Supermärkten verkauft werden. Es ist keine Verschreibung
durch den Arzt notwendig.
Zahnpasten, Mundspülflüssigkeiten, Haarwasch- und sonstige Pflegemittel, Kräutertees und ähnliche Stoffe gelten - trotz ihrer Einwirkung auf den
Körper - nicht als Arzneimittel, sondern als Lebensmittel, Kosmetika oder Gebrauchsgegenstände
b) Apothekenpflichtige rezeptfreie Arzneimittel
dürfen nur von Apotheken abgegeben werden
c) Rezeptpflichtige Arzneimittel
dürfen nur von Apotheken gegen ein gültiges Rezept abgegeben werden
Betäubungsmittelgesetz und -verschreibungsordnung
Die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln wird vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und von der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)
festgelegt. Zu den Betäubungsmitteln gehören auch die Drogen Morphium, Kokain, Opium und deren Derivate. Betäubungsmittel unterliegen sehr strengen
Bestimmungen. Die Abgabe aufgrund einer zahnärztlichen Verordnung ist daher sehr selten.
Arzneimittelverordnung
Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur von approbierten Ärzten und Zahnärzten verordnet werden. Dazu schreibt der Arzt dem Patienten in der Regel
über das Medikament, das dieser einnehmen oder anwenden soll, ein Rezept aus. Die schriftliche Anordnung des Arztes an den Apotheker muß von diesem strikt
befolgt werden, d.h. er darf keine anderes, wenn auch ähnliches Medikament abgeben und keine andere Darreichungsform oder Menge verkaufen. Juristisch gesehen ist
das Rezept eine Urkunde, die leserlich und dokumentenecht geschrieben werden muß. Das Rezept muß immer Datum und Unterschrift des Arztes tragen.
Eigenmächtige Änderungen stellen eine Urkundenfälschung dar.
Privatrezept
Ein Privatrezept muß folgende Angaben enthalten:
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Name, Anschrift, Telefonnummer des verschreibenden Arztes, Datum und Berufsbezeichnung (z.B. Zahnarzt, Internist, prakt. Arzt)
- Bezeichnung des verschriebenen Arzneimittels mit Form
und Abgabenmenge
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Name und Anschrift des Patienten, für den das Arzneimittel bestimmt ist
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eigenhändige Unterschrift des verschreibenden (Zahn-)Arztes
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Kassenrezept
Während bei Privatrezepten keine speziellen Formulare vorgeschrieben
sind, müssen für kassen(zahn)ärztliche Rezepte
vorgedruckte Arzneiverordnungsblätter benutzt werden. Dabei
müssen folgende Angaben gemacht werden:
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Bezeichnung und Ort der Krankenkasse
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Name, Vorname, Geburtsdatum und Arbeitgeber des Versicherten
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Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten
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Ausstellungsdatum des Rezeptes
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Bezeichnung, Darreichungsform und Menge des Arzneimittels
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Stempel des Kassen(zahn)arztes mit der Zulassungsnummer
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eigenhändige Unterschrift des verschreibenden (Zahn-)Arztes
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Ergänzend sind auf dem Formular noch Vermerke anzukreuzen, ob der Patient beispielsweise gebührenpflichtig oder -frei, als Mitglied, Familienangehöriger
oder Rentner versichert ist.
Auf Privat- oder Kassenrezepten kann für den Patienten eine Anweisung zur Einnahme des Medikamentes eingetragen werden.(Signatur = S.)
Ein Rezept ist sechs Monate gültig, wenn es nicht zeitlich befristet wurde.
Betäubungsmittelrezept
Ein Betäubungsmittelrezept darf nur verschrieben werden,
wenn mit anderen Mitteln keine ausreichende Wirkung erzielt werden
kann. Von der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ist
festgelegt, welche Arzneimittel darunterfallen. Die Rezeptformulare
müssen vom Bundesgesundheitsamt angefordert werden. Sie bestehen
aus drei amtlichen Formblättern, von denen zwei zur Vorlage
in der Apotheke bestimmt sind, während das dritte zur Kontrolle
drei Jahre in der Praxis aufbewahrt werden muß. Das Rezept
ist nur 7 Tage gültig. Beim Ausstellen eines Betäubungsmittelrezeptes
muß besonders auf folgende Angaben geachtete werden:
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Bezeichnung des Arzneimittels, Arzneimittelform, Betäubungsmittelgehalt nach Gewicht, Stückzahl
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Gebrauchsanweisung mit genauer Dosierungsangabe
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Sprechstundenbedarf
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen bestimmten Sprechstundenbedarf, d.h. die Kosten für einige Arzneimittel und Materialien. Üblicherweise
geschieht dies jedes Vierteljahr. Bei der Verordnung müssen folgende Angaben gemacht werden:
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Name der Krankenkasse
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«Sprechstundenbedarf»
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Angabe des Kalendervierteljahres
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Ausstel lungsdatum des Rezeptes
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Bezeichnung, Darreichungsform und Menge des Medikamentes
- Stempel des Kassen(zahn)arztes mit Zulassungsnummer
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eigenhändige Unterschrift des Arztes
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Kreis 9 ist anzukreuzen für Sprechstundenbedarf
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Arzneimittelformen
Arzneimittel kommen in vielfältigen Formen vor. Sie können fest, pulverförmig, streichfähig, flüssig oder gasförmig sein. Zum Teil sind
die tatsächlich wirkenden Mittel mit Hilfsmitteln vermischt oder in Flüssigkeiten gelöst, um die Einnahme zu erleichtern. Die unterschiedlichen Formen der
Arzneimittel haben Einfluß auf die Resorption ins Blut. Die Folge kann schnelle oder langsame, starke oder schwache Wirkung sein.
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Tablette
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Wirkstoff liegt als gepreßtes Pulver vor
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Dragee
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beschichtete Tablette
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Kapsel
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Wirkstoff ist von einer im Körper löslichen und verdaulichen Hülle aus Gelatine oder Stärke umgeben
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Zäpfchen
Suppositorium
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Wirkstoff liegt in seiner Grundsubstanz vor, die im Körper schmilzt und den Wirkstoff freigibt
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Pulver
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Mittel in zerkleinerter, feinpulverisierter, fester Form
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Granulat
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Mittel in gekörnter Form zum Auflösen in Wasser
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Salbe
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Wirkstoff liegt in einer fetthaltigen oder fettähnlichen Grundsubstanz vor
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Creme
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wasserhaltige Salbe
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Paste
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Salbe mit hohem Pulveranteil
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Gel
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Wirkstoff liegt in einer Grundsubstanz aus Gelatine oder anderen Quellstoffen sowie Glycerin und Wasser vor gelöst vor
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Lösung
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Wirkstoff liegt in Wasser oder Alkohol gelöst vor
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Tinktur
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alkoholischer Auszug aus Drogen (pflanzlicher oder tierischer
Herkunft) |
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Emulsion
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feinste Verteilung einer Flüssigkeit in einer anderen
(z.B. Wasser in Öl) |
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Gas
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Stoff ohne bestimmte Form und ohne konstantes Volumen
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Aerosol
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feste oder flüssige, in Luft feinverteilte Wirkstoffe
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Vielfach werden Abkürzungen auf Rezepten verwendet, hier eine Auswahl:
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ad us. prop.
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ad usum proprium
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zum eigenen Gebrauch
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Aq. dest.
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Aqua destilata
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destilliertes Wasser
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dil.
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dilutus
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verdünnt
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fluid.
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fluidus
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flüssig
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I.E.
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internationale Einheiten
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liq.
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liquidus
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flüssig
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Mixt.
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Mixtura
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Mischung
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Nr.
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Numerus
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Anzahl
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OP.
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OriginalPackung
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pro. infant.
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pro infantibus
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für Kinder
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Pulv.
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Pulvis
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Pulver
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RP.
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recipe!
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nimm!
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sol.
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solutus
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gelöst
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Sol.
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Solutio
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Lösung
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Supp.
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Suppositoria
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Zäpfchen
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Tabl.
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Tablettae
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Tabletten
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Tct.
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Tinctura
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Tinktur
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Ungt.
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Unguentum
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Salbe
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Arzneimittelanwendung (Applikation)
Lokale Anwendung
Das Arzneimittel wird örtlich begrenzt angewendet, z.B. Salben, ( Einreiben) Pflaster, Gurgellösungen, Umschläge, Lokalanästhetika. Die Wirkung wird nur an einem
begrenzten Bereich erreicht, während der übrige Organismus weitgehend unbeeinflußt bleibt.
Systemische Anwendung
Die Arzneimittel gelangen (nach Einnahme oral, Einträufeln oder durch Injektion)durch Resorption ins Blut und werden im ganzen Körper verteilt. Dies kann durch enterale Anwendung (über den Verdauungstrakt) oder
durch parenterale Anwendung (unter Umgehung des Verdauungstraktes) erreicht werden
Prüfungsfragen
Was verstehen Sie unter enteraler und parenteraler Ernährung?
oder
Erklären Sie den Unterschied zwischen enteraler und parenteraler Ernährung
Enterale Anwendung
Die Aufnahme über den Verdauungstrakt erfolgt durch orale Aufnahme von Pulvern, Tabletten, Säften, Tropfen, Kapseln,
lingual über die Zungenschleimhaut oder rektal durch die Einführung von Zäpfchen in den Mastdarm.
Parenterale Ernährung
Bei der Injektion werden gelöste Arzneimittel in den Körper eingespritzt.
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Injetionsarten
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intracutan (i.c.)
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in die Haut
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subcutan (s.c.)
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unter die Haut
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intramuskulär (i.m.)
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in eine Muskelpartie
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intravenös (i.v.)
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in eine Vene
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intraarteriell (i.a.)
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in eine Arterie
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intraligamental (i.l)
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in die Zahnhaltefasern (intraligamentär)
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Bei der Infusion werden größere
Flüssigkeitsmengen wie Blut- und Blutersatz oder flüssige
Nahrung, langsam, meist tropfenweise z.B. über Venen, Darm
oder Knochen zugeführt.
Bei der Inhalation werden Aerosole oder Gase über die Atemwege und die Lungen aufgenommen.
Arzneimittelgruppen
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie gibt jedes
Jahr ein Buch heraus, in dem insgesamt über 30 000 Fertigpräparate
in rund 1200 Darreichungsformen erfaßt sind: die Rote
Liste
Die Fertigarzneien sind dabei alphabetisch nach Arzneimittelgruppen
geordnet. In der zahnärztlichen Praxis werden verhältnismäßig
wenig unterschiedliche Arzneimittel verwendet.
Schmerzlinderung und -ausschaltung
Die Schmerzbehandlung nimmt im zahnmedizinischen Bereich
den ersten Platz in der Reihe der verendeten Medikamente
ein. Schmerzmittel (Analgetika) hemmen
die sogenannten Schmerzstoffe (Prostaglandine) am Ort ihrer
Einwirkung auf das Körpergewebe (periphere
Wirkung).
Bei schwersten Schmerzzuständen werden mit allgemein wirkende Betäubungsmittel eingesetzt, die die Schmerzzentren im Gehirn
beeinflussen. Sie unterliegen überwiegend der Betäubungsmittelverordnung, um einem Mißbrauch vorzubeugen und eine Abhängigkeit zu
vermeiden.
Lokal wirkende Betäubungsmittel (Lokalanästhetika) werden zur Schmerzausschaltung bei zahlreichen zahnärztlichen
Eingriffen angewendet und werden im Rahmen des Kapitels Anästhesie behandelt.
Antiinfektiöse Medikamente
Prophylaktisch und therapeutisch werden Chemotherapeutika gegen
Infektionen eingesetzt, die bereits bestehen oder im Verlauf
der Behandlung eintreten können. Ihre Wirkung beruht
darauf, daß sie Mikroorganismen, weitere Parasiten
und Tumorzellen hemmen oder abtöten. Vorsorglich verabreichte
Chemotherapeutika erleichtern auch chirurgische, paodontologische
und implantologische Eingriffe.
Antibiotika sind Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen
mit bakterizider (keimtötender) oder zumindest bakteriostatischer
(keimhemmender) Wirkung. Jedes Antibiotikum wirkt nur auf
bestimmte Bakterien. Ist eine gezielte Behandlung nicht
möglich, werden Breitbandantibiotika eingesetzt,
die gegen eine große Zahl von Bakterien wirken. Zur
Bekämpfung der Virus- und Pilzerkrankungen sind spezielle Virustatika und Antimykotika erforderlich.
Auf die Anwendung von Impfstoffen als Vorbeugung
gegen die Hepatitis B, Influenza (Grippe) und andere virale
Erkrankungen wurde bereits im Kapitel Hygiene hingewiesen.
Als Antiseptika werden Stoffe mit keimhemmender Wirkung bezeichnet. Sie werden u.a. zur direkten Wundbehandlung eingesetzt. Zu den Antiseptika
gehören z.B. Chlorhexidin und Wasserstoffsuperoxid Lösungen.
Beruhigung- und Schlafmittel
Beruhigungs- und Schlafmittel können in der Praxis
eingesetzt werden, um Angst und Erregungszustände von
Patienten zu mildern.
Sedativa sind Beruhigungsmittel. Sie setzen die Erregbarkeit des Zentralnervensystems herab. Dadurch wird Reizbarkeit, Unruhe, Tätigkeits- und
Bewegungsdrang gedämpft
Hypnotika sind Schlafmittel, die in geringen Dosen jedoch nur beruhigend wirken.
Psychopharmaka (Tranquilizer, Beruhiger) beeinflussen
das menschliche Verhalten. Schon in geringer Dosierung werden
Angst und Spannungszustände beseitigt, gleichzeitig
bewirken sie eine Muskelentspannung. Das Bewußtsein
wird noch nicht beeinflußt. Bei Einnahme von Psychopharmaka
über einen längeren Zeitraum hinweg tritt jedoch
meist eine Persönlichkeitsveränderung sowie Gleichgültigkeit
und Motivationsverminderung auf.
Entzündungshemmende Mittel
Wirken auf den Körper schädigende Reize, z.B. Hitze, so kommt es als Abwehrreaktion des Körpers zu einer Entzündung.
Entzündungshemmende Medikamente wie die Antiphlogistika verhindern die Bildung von Entzündungen und die dabei auftretenden
Schwellungen (Ödeme).
Zu den Antiphlogistika gehören:
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Kortikoide: Medikamente, die sich von den in den Nebennierenrinde gebildeten Hormonen ableiten. Sie werden in Form von Tabletten,
Salben und Pasten verwendet.
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(peripher wirkende)Analgetika:Schmerzmittel, die auch entzündungshemmende Wirkungen haben
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pflanzliche Stoffe:z.B. Kamillenextrakte
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Arzneimittelgruppen
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Analgetika
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Schmerzmittel
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Antiallergika
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Mittel gegen die Symptome bei allergischen Erkrankungen
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Antibiotika
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Mittel mit bakterizider oder bakteriostatischer Wirkung
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Antimykotika
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Mittel mit fungizider Wirkung (gegen Pilze)
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Antiphlogistika
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entzündungshemmende Mittel
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Antipyretika
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fiebersenkende Mittel
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Chemotherapeutika
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Sammelbezeichnung für Mittel gegen Mikroorganismen und Geschwulstzellen
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Hämostyptika
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Mittel zur Blutstillung
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Hypnotika
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Schlafmittel
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Kardiaka
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Herzmittel
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Lokalanästhetika
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Betäubungsmittel mit örtlicher Wirkung
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Narkotika
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Betäubungsmittel mit allgemeiner Wirkung
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Psychopharmaka
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die Psyche beeinflussende Mittel
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Sedativa
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Beruhigungsmittel
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Virostatika
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Mittel gegen Viren
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Zytostatika
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Mittel zur Hemmung der Zellteilung
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Nebenwirkungen
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Arzneimittel haben nicht nur heilende Wirkung. Bei den meisten Medikamenten können zusätzlich Nebenwirkungen auftreten. Sie
können entstehen, da das Medikament durch die Verteilung im Körper über den Blutweg auch auf gesunde Organe und Gewebe einwirkt.
| Häufige Nebenwirkungen: |
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Überempfindlichkeitsreaktionen
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Schädigung des Kindes im Mutterleib
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Funktionsstörungen oder Schädigungen von Leber, Niere, Magen, Herz, Kreislauf oder Nervensystem.
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Bei der Einnahme von mehreren Medikamenten gleichzeitig
kann es zu Wechselwirkungen kommen.
Im ungefährlichsten Fall heben sich die Medikamentenwirkungen
gegenseitig auf. Es kann jedoch auch zu einer Potenzierung
der Wirkung mit toxischen Auswirkungen kommen. Auch
mit Alkohol treten Wechselwirkungen auf.
Bei der Kontraindikation (Gegenanzeige) ist aufgrund einer bestimmten Krankheitssituation die Anwendung eines Medikamentes nicht
angeraten. Ist z.B. eine Allergie gegen einen in einem Medikament enthaltenen Wirkstoff bekannt, darf dieses Medikament nicht verschrieben werden.
Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Kontraindikationen
müssen im Beipackzettel genauestens
erfaßt sein. Der verordnende Arzt muß
die möglicherweise auftretenden Nebenwirkungen
der von ihm verschriebenen Medikamente kennen und
dem Patienten entsprechende Anleitung geben. Das schließt
auch Mitteilungen über eine eingeschränkte
Verkehrstüchtigkeit sowie Hinweise zum sorgfältigen
Lesen des Beipackzettels ein. Aufgrund der Möglichkeit
einer fruchtschädigenden Wirkung von Arzneimitteln
sollte gerade zu Beginn der Schwangerschaft versucht
werden, weitgehend auf die Einnahme von Medikamenten
zu verzichten.
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