FACHKUNDE   Konservierende Zahnheilkunde Autor: © Dr. med. dent. Joachim Menges



Zahnärztliche Füllungsmaterialien

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Eine Risikoabschätzung bei Kunststoff-Materialien

Hans Jörg Staehle



Seit einigen Jahren erfahren zahnärztliche Kunststoffe eine zunehmend kritische Bewertung und werden in öffentlichen Kampagnen mit schwerwiegenden Erkrankungen bis hin zu Krebs in Verbindung gebracht. Nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist das Risiko unerwünschter lokaler und systemischer Nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßer und verarbeitungsgerechter Anwendung von Dentalmaterialien auf Kunststoffbasis allerdings gering.

Abb. 1 Zahnärztliche Füllungsmaterialien gibt es viele. Immer wieder nimmt die Presse eines von ihnen "auf die Hörner" und unterstellt ihm Nebenwirkungen auf den Organismus. Erst kürzlich waren es die Kunststoffmaterialien.


Obwohl mit Kunststoff-Füllungsmaterialien wesentlich weniger Erfahrungen vorliegen als mit dem seit Jahrzehnten eingesetzten Füllungswerkstoff Amalgam, gibt es bislang keine Hinweise dafür, daß das Risiko von Nebenwirkungen bei dentalen Kunststoffen wesentlich größer wäre als bei dem als weitgehend unbedenklich einzustufenden Amalgam.



1 Der Begriff Risiko


Unter Risikoabschätzung versteht man im Zusammenhang mit ärztlichen oder zahnärztlichen Maßnahmen die Abschätzung der zur erwartenden Häufigkeit einer gesundheitlichen Schädigung durch einen Eingriff beziehungsweise ein Agens. Das absolute Risiko ist die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Erkrankung oder ein unerwünschter Effekt innerhalb der Gesamtbevölkerung auftritt (zum Beispiel Allergierisiko durch Dentalmaterialien). Das relative Risiko bezieht sich hingegen auf einen Teil der Bevölkerung, zum Beispiel Menschen bestimmten Alters, besonderer genetischer Dispositionen oder Vorerkrankungen mit entspechenden Risikofaktoren. Es gibt an, um welchen Faktor die Häufigkeit einer Erkrankung oder Nebenwirkung in einer durch bestimmte Expositions- oder Prädispositionsmerkmale charakterisierten Subpopulation im Vergleich zur Gesamtpopulation verändert ist.

Das absolute Risiko von Nebenwirkungen variabler Symptomatik und Dauer durch dentale Füllungsmaterialien wie Amalgame oder Komposite läßt sich nicht exakt beziffern. Es liegt wahrscheinlich bei unter 0.1 Prozent (54, 64). Eine hinreichend klare Eingrenzung von suszeptiblen Personen, die durch spezielle Dispositionslagen stärker gefährdet sind (erhöhtes relatives Risiko) und deshalb bereits vor der Anwendung einzelner Dentalmaterialien besonderer Vorkehrungen bedürfen, ist bislang kaum möglich.

Bei der Anwendung zahnärztlicher Materialien kann eine Schädigung entweder durch lokale Irritationen bedingt sein oder durch systemische Effekte (zum Beispiel allergischer oder toxischer Art) hervorgerufen werden. Die toxikologische Risikoabschätzung befaßt sich mit der zu erwartenden Häufigkeit einer gesundheitlichen Schädigung im Verhältnis zur Dosis eines Agens auf der Grundlage von (tier)experimentellen Daten oder von objektivierbaren Beobachtungen beim Menschen. Um faßbare Daten über toxikologisch relevante Dosen von Agentien zu erhalten, werden zuweilen Grenzwerte definiert. Als Grundlage solcher Grenzwerte dienen – soweit vorhanden – der sogenannte No observed effect level (NOEL) oder der Lowest observed effect level (LOEL). Unter NOEL versteht man jene Dosis, bei der kein schädigender Effekt nachweisbar ist. Sie dient unter zusätzlicher Einbeziehung eines Sicherheitsfaktors zur Festlegung einer tolerierbaren Belastung für den Menschen. Unter LOEL versteht man hingegen jene Dosis, bei der ein schädigender Effekt gerade noch nachweisbar ist. Sie dient der Risikoeingrenzung einer Substanz am lebenden Organismus. Während bei dem Füllungsmaterial Amalgam auf dieser Grundlage Risikokalkulationen vorgenommen wurden (51, 161), ist dies im Zusammenhang mit dentalen Kunststoffen und Adhäsiven bislang kaum erfolgt.

In den letzten Jahren ist man dazu übergegangen, Risikoabschätzungen nicht nur aufgrund objektivierbarer Befunde vorzunehmen, sondern auch aufgrund theoretisch denkbarer Gesundheitsschäden. Dies hat zu neuen Begriffen geführt, wobei neben dem biometrisch erfassbaren Risiko aufgrund objektivierbarer Nebenwirkungen in der Zwischenzeit Bezeichnungen wie „potentielles Risiko" oder gar „potentielles Restrisiko" geprägt wurden. Derartige Wortneuschöpfungen trugen aber bislang in der Zahnheilkunde nicht zu weiteren Erkenntnissen bei, zumal sie sich nicht exakt definieren lassen. Gleichwohl werden sie von Verbänden und Behörden gelegentlich herangezogen, um unter der Vorgabe eines „vorbeugenden Gesundheitsschutzes" auch dann die Einschränkung des Anwendungsspektrums dentaler Materialien zu fordern, wenn sich dies auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes nicht hinreichend begründen läßt. Einigkeit scheint aber zumindest darin zu bestehen, daß ein „Nullrisiko", das heißt eine absolute Garantie des Fehlens jeglicher unerwünschter Nebenwirkungen, bei keinem ärztlichen oder zahnärztlichen Eingriff gegeben werden kann.

Risiken können sich in der präventiven und restaurativen Zahnheilkunde unter anderem ergeben:

durch den Eingriff selbst (zum Beispiel Risiken durch Fehler bei der Verarbeitung dentaler Materialien)
durch verarbeitungsunabhängige Eigenschaften zahnärztlicher Werkstoffe (wie Verschleiß- oder Desintegrationsverhalten)
durch patientenbedingte Variablen (wie allergische Disposition gegenüber bestimmten Substanzen)



2 Mundbezogene und allgemeinmedizinische Risiken


Mundbezogene, lokale Risiken fanden im Zusammenhang mit dentalen Kunststoffen bislang eine wesentlich größere Beachtung als Risiken für die allgemeine Gesundheit. Dadurch, daß letztere als gering eingestuft werden (146, 147), gilt es unter kritischer Nutzen/Risiko-Abwägung als gerechtfertigt, Kunststoffe nicht nur für invasiv-restaurative, sondern auch für nichtinvasiv-präventive Zwecke einzusetzen, also in Situationen, in denen noch keine Läsionen vorliegen, die ein akutes Eingreifen erzwingen würden (Abb. 1).

2.1 Mundbezogene Risiken


Im Zusammenhang mit dentalen Kunststoffen sind folgende Lokalisationen von Bedeutung:

Mundschleimhaut/marginales Parodont. Irritationen können zum Beispiel durch unsachgemäß gestaltete Restaurationsränder mit entsprechender Plaqueadhäsion an Oberflächen begünstigt werden. Eine Oberflächenbesiedelung mit Mikroorganismen beziehungsweise ihren Stoffwechelsprodukten oder anderen irritierenden Substanzen kann einen negativen Einfluß auf die Ökologie der Mundhöhle nehmen. Die Plaqueadhäsion zahnärztlicher Werkstoffe ist von der Verarbeitung (marginale Adaptation, Politur und mehr), aber auch von den Materialeigenschaften selbst abhängig. So ist die Plaqueanlagerung bei Kunststoffen größer als bei Amalgam. Berücksichtigt man zudem die oft schwierige marginale Adaptation von Kunststoff-Füllungen (wie Nischenbildungen durch über- oder unterkonturierte Füllungsränder) im Approximalraum, so sind Irritationen des marginalen Parodonts möglich, insbesondere dann, wenn dem Patienten eine effiziente Plaquekontrolle nicht gelingt (25). Ob darüberhinaus von Kunststoffmaterialien ausgehende, lokal-toxische Einwirkungen zu Mundschleimhautveränderungen führen könnten, ist bislang nicht bekannt.

Zahnhartsubstanzen. Schäden können hier durch Dimensionsänderungen von Füllungsmaterialien auftreten. Kommt es bei adhäsiv verankerten Kunststoffen zur Schrumpfung oder Quellung, besteht die Gefahr der Rißbildung und Frakturierung (physikalische Effekte). Dimensionsänderungen infolge der Polymerisation wie auch der mechanischen und thermischen Belastung während der Gebrauchsphase können zudem zu Spaltbildungen beitragen, die einer Invasion von Mikroorganismen Vorschub leisten (mikrobielle Effekte). Dadurch kann auch das Auftreten von Randkaries begünstigt werden (141).

Pulpa. Die Pulpa kann durch physikalische Reize (zum Beispiel thermische Irritation), chemisch-toxische Reize (freigesetzte Inhaltsstoffe von Adhäsiven und Füllungsmaterialien) oder mikrobiell vermittelte Reize (Bakterieninvasion in Spalten) geschädigt werden. Dem letztgenannten Aspekt wird im Zusammenhang mit Kunststoff-Füllungen bei mangelnder marginaler Adaptation besondere Relevanz zugeschrieben (15).

Antagonistenbeziehung/Funktion. Unsachgemäß gestaltete Füllungsoberflächen können zu Okklusionsstörungen beitragen. Neben einer verarbeitungsbedingten Supra- oder Infraokklusion sind auch mangelnde Approximalkontakte (Aufwanderung von Zähnen) in die Betrachtungen miteinzubeziehen. Weitgehend verarbeitungsunabhängige Faktoren wie Verschleißverhalten sind ebenfalls in diesem Zusammenhang zu nennen. Abrasive Oberflächen können wiederum zu einer Schädigung der Antagonisten führen und/oder Bruxismus begünstigen.



2.2 Risiken für die allgemeine Gesundheit


An Risiken sind an erster Stelle allergische Reaktionen zu nennen. Desweiteren werden unter anderem systemisch-toxische, karzinogene und mutagene Effekte in Erwägung gezogen (Einzelheiten siehe unten) (142). Hier sind neben lokalen Veränderungen (wie der Mundschleimhaut) auch Wirkungen auf den Gesamtorganismus zu diskutieren. Unter den Einflüssen der Mundhöhle können Inhaltsstoffe aus Füllungs- oder Versiegelungsmaterialien freigesetzt werden. Sie gelangen in die ihnen benachbarten Gewebe und in die Mundflüssigkeit, die verschluckt wird. Leichtflüchtige Substanzen können auch in die Atemluft treten. Es ist zu erwarten, daß sich alle freigesetzten Bestandteile von zahnärztlichen Werkstoffen in der Mundflüssigkeit nachweisen lassen, sofern hinreichend sensible Analyseverfahren herangezogen werden. Zur Risikoabschätzung ist allerdings ein Nachweis einzelner Substanzen in der Mundflüssigkeit nicht immer ausreichend, da nur solche Substanzen, die resorbiert werden, toxische Effekte am lebenden Organismus entfalten.



3 Risikoabschätzung von Materialien


Kunststoffe auf Acrylatbasis werden nicht nur in der Zahnheilkunde verwendet, sondern auch in der Allgemeinmedizin, zum Beispiel als „Knochenzemente" zum Befestigen von Endoprothesen bei orthopädisch-chirurgischen Eingriffen. Die dort eingesetzten Mengen übertreffen jene, die bei Zahnfüllungen und Versiegelungen anfallen, um ein Vielfaches. Es existiert eine umfangreiche Literatur zur Risikoabschätzung dieser Materialien (20, 39, 46, 61, 73, 89, 99, 104, 105, 113, 122, 152, 153), auf die an dieser Stelle allerdings nicht eingegangen werden kann. Die folgenden Ausführungen basieren auf einer Übersicht von Lenhard und Staehle von 1994 (84). Ergänzend dazu wird die inzwischen publizierte relevante Literatur berücksichtigt.



3.1 Normen zur Prüfung der Biokompatibilität


Zur Prüfung der Biokompatibilität dentaler Materialien gibt es verschiedene Normen (4, 26, 34 ,60, 97, 98, 129). Biologische Prüfungen werden danach unter anderem unterteilt in Prüfungen auf systemische Toxizität, Prüfungen auf allergisierende Eigenschaften sowie Prüfungen auf lokale Effekte und Gewebeirritation. Je nach Art des Gewebekontaktes werden Dentalmaterialien in Werkstoffgruppen eingeteilt. Diesen Gruppen ist jeweils ein Pool von biologischen Prüfungen (akute systemische Toxizität, subakute Toxizität, akute Hauttoxizität, Sensibilisierung, akute Inhalationstoxizität, Chromosomenanalyse, Genotoxizität, Zytotoxizität, Reizwirkung und mehr) zugeordnet, aus welchem dann die geeignete Untersuchung ausgewählt wird.



Abb. 1a Einfache Fissurenversiegelung auf Kunststoffbasis als Beispiel für eine in der Öffentlichkeit zur Zeit sehr stark attackierte nicht-invasive präventive Maßnahme. Zu versiegelnder 1. Molar (Zahn 16) eines 6-jährigen Kindes.



3.2 Systemische Toxizität


Für plastische metallische und nichtmetallische Füllungswerkstoffe kann zur Ermittlung der systemischen Toxizität eine tierexperimentelle Prüfung auf akute Toxizität bei oraler Applikation durchgeführt werden. Diese wird auch für Unterfüllungswerkstoffe, Fissurenversiegelungsmaterialien und Mittel zur Kavitätenvorbehandlung empfohlen. Berücksichtigt man die Vorgaben des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) (40), werden bei Anwendung von Amalgamen und Kunststoffen gesundheitlich bedenkliche Werte nicht erreicht (41, 65, 114, 127).

Inhaltsstoffe von Amalgamen (insbesondere Quecksilber) lassen sich heute mit modernen Analyseverfahren auch in sehr geringen Konzentrationen im Organismus nachweisen. Bei Kunststoffen und Reaktionsprodukten (zum Beispiel Formaldehyd) sind fallbezogene Nachweisführungen über Resorption, Verteilung, Biotransformation und Ausscheidung hingegen nur sehr schwer möglich.

Klinische Untersuchungen zur systemischen Toxizität von dentalen Kunststoffen liegen bisher kaum vor. Verschiedene Autoren bezeichneten Präparate auf Kunststoffbasis als „weder lokal noch systemisch toxisch" (91, 92). Dentale Kunststoffe sind nach dem Erhärten allerdings ebensowenig inert wie Amalgam. Sie besitzen zahlreiche Stoffe, die nach einer Freisetzung ihrerseits wieder chemische Umwandlungsreaktionen durchlaufen könnten (wie Matrixkunststoffe vergleiche Abschnitt 3.6, bariumhaltige Füllkörper). Die Polymerisation ist nicht vollständig (119, 120, 121), der Restdoppelbindungsgehalt nach Aushärtung (nicht zu verwechseln mit dem Restmonomergehalt) kann auch bei korrekter Verarbeitung weit über 20 Prozent liegen. Durch Verarbeitungsfehler (Polymerisationslampen mit eingeschränkter Funktion, zu kurze Lichtexposition, zu hohe Schichtdicken und mehr) kann die Konversionsrate reduziert sein. Zahlreiche Bestandteile lassen sich auch nach der Polymerisation noch aus den Materialien lösen (138, 139, 140). Untersuchungen über die Freisetzung von Methylmethacrylat aus Kunststoffbasisplatten ergaben Methylmethacrylatmonomer im Speichel, nicht aber im Blut oder Urin (7).



3.3 Allergisierende Eigenschaften


Um allergisierende Eigenschaften von Dentalmaterialien zu ermitteln, wird verschiedenen Normierungsvorschlägen zufolge ein Hautsensibilisierungstest im Tierversuch vorgenommen. Gesetzlich ist dieser Test nicht vorgeschrieben. Er wird daher von den Herstellern nicht immer durchgeführt.

In der Literatur existieren nur wenig Falldarstellungen von allergischen Reaktionen auf Amalgame und Kunststoffe (100). Meist handelt es sich um sogenannte Spättyp (Typ IV)-Allergien, sehr selten um Soforttyp (Typ-I)-Allergien. Zum Nachweis von Typ-IV-Allergien wird meist der Epikutantest (Patchtest) durchgeführt. Er ist zwar einfach handzuhaben, kann aber sowohl zu falsch positiven wie auch falsch negativen Resultaten führen. So sind je nach Dauer der Exposition der Prüfsubstanzen und Art der Beurteilung von Hautreaktionen vielfältige Manipulationen möglich. Zur Objektivierung immunpathologischer Reaktionen wird deshalb die Durchführung neuerer Testsysteme, zum Beispiel des Lymphozytentransformationstests diskutiert. Diese aufwendigen Verfahren sind aber in der Praxis bislang nicht etabliert, insbesondere im Zusammenhang mit dentalen Kunststoffen liegen kaum Erfahrungen vor (11). Generalisierte Reaktionen sind äußerst selten, aber für Amalgam wie auch Kunststoffe in der Literatur erwähnt (47, 52, 157). Dabei kann die Komplexität der ablaufenden Mechanismen eine eindeutige Bestimmung des auslösenden Agens schwierig machen. Unklare „adverse" Reaktionen (ohne gesicherten Allergienachweis) gegenüber dentalen Kunststoffen, die über ausgedehnte Haut- und Schleimhautreaktionen mit Urtikaria, Schwellung und Blasenbildung am ganzen Körper bis hin zu Asthma-Anfällen führten, wurden in kasuistischer Form beschrieben (52). Über das Allergisierungspotential von dentalen Kunststoffen liegen zwar wenig Angaben vor, jedoch besitzen dentale Kunststoffe zahlreiche Komponenten, die als Allergene in Frage kommen (66 bis 72, 100, 137, 145 bis 147). Zudem bestehen möglicherweise Kreuzallergien zwischen verschiedenen Materialien (66). Das Komposit-Basismaterial BIS-GMA zeigt im tierexperimentellen Hautsensibilisierungstest ein geringes Sensibilisierungspotential. Verunreinigungen in kommerziell erhältlichem BIS-GMA können jedoch ein deutliches allergisches Potential aufweisen (13). Klinische Fälle, in denen eine Allergie gegen ein Kompositmaterial aufgetreten ist, sind – wie oben ausgeführt – in der Literatur kaum dokumentiert (44, 47, 52, 102). Selbst umfangreiche Recherchen, die fast 500 Fachzeitschriften aus der gesamten internationalen Literatur der letzten zehn Jahre umfaßten, ergaben nur in 21 Fällen Hinweise auf lokale oder systemische adverse Reaktionen (146). Offensichtlich ist bis heute das Risiko einer Allergie noch gering. Durch die laufende Weiterentwicklung dentaler Kunststoffe und dem damit verbundenen Kontakt zu zahlreichen potentiellen Allergenen ist jedoch mit der Möglichkeit einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung zu rechnen (145, 146, 147).

Abb. 1b Darstellung des Arbeitsfeldes durch absolute Trockenlegung mittels Kofferdamgummi.


Bei Kontakt von Füllungsmaterialien wie Amalgamen oder Kunststoffen mit der Mundschleimhaut kann es zu „lichenoiden" Veränderungen der Mundschleimhaut kommen (14, 19, 33, 35, 56, 87, 88). Sie imponieren als weißliche und/oder rötliche, teilweise erodierte Mundschleimhautläsionen, die von einem „echten" oralen Lichen planus klinisch und histologisch nicht immer sicher abzugrenzen sind (17). Die Veränderungen werden, besonders bei enger topographischer Beziehung zu den Füllungen, mit Allergien gegen die jeweiligen Materialien oder deren Komponenten in Verbindung gebracht (14, 17, 33, 35, 88). Bei Patienten mit oralem Lichen planus konnten allerdings keine entsprechenden Überempfindlichkeiten nachgewiesen werden (55). Diskutiert werden hier auch lokale toxische Reaktionen, Autoimmunreaktionen sowie der Einfluß von Plaque auf den Füllungsoberflächen (56, 90). Orale lichenoide Läsionen in Verbindung mit Füllungen treten bevorzugt in der Region des zweiten unteren Molaren auf, möglicherweise bedingt durch lokale Besonderheiten (63). Unter dieser Voraussetzung ist es verständlich, daß wesentlich mehr solcher Berichte über das im Seitenzahnbereich bisher häufiger verwendete Amalgam (64) als über Kunststoffe (87) existieren.

Dentalmaterialien auf Kunststoffbasis stellen zur Zeit weniger für den Patienten, sondern eher für das zahnärztliche Personal ein Risiko für das Auftreten von Allergien dar. Eine Erhebung unter dänischen Zahnärzten ergab bei 0,7 Prozent eine nachgewiesene Allergie gegenüber dimethacrylathaltigen Materialien. Unter Berücksichtigung typischer Krankheitssymptome wurde die tatsächliche Allergiehäufigkeit auf etwa 2 Prozent geschätzt (101). Das zahnärztliche Personal sollte wegen der Sensibilisierungsmöglichkeit den direkten Hautkontakt zu zahnärztlichen Kunststoffen und Adhäsiven meiden.



3.4 Screening-Tests/ Zytotoxizität


Die einfachste Form von Screening-Tests stellen Zytotoxizitäts-Prüfungen mittels Zellkulturen dar. Nahezu alle Ausgangsbestandteile von Kompositen sind deutlich zellschädigend (82). Auch nach der Polymerisation lassen sich die wesentlichen Inhaltsstoffe von Kompositen einschließlich Matrixmonomeren (wie Bis-GMA) und Komonomeren (wie TEGDMA) extrahieren, wobei insbesondere Restmonomermengen von TEGDMA in Wasserextrakten kritische Werte aus Zytotoxizitätsuntersuchungen überschreiten können (138, 139, 140). Bei einem Vergleich von Komposit mit Silberamalgam im Zellkulturtest stellten einige Autoren eine größere Zytotoxizität des Kompositmaterials als beim Amalgam fest, wobei hier die Sauerstoffinhibitionsschicht des Kompositmaterials belassen wurde (3). Durch die Entfernung dieser Schicht kann bei einigen Kompositen eine deutliche Erniedrigung der Zytotoxizität erreicht werden (124). Eine Übertragung von Zellkulturtests auf die klinische Situation ist nur bedingt möglich (98, 131). Es geht in Zellmodellen um isolierte Beobachtungen an Zellverbänden ohne Berücksichtigung der in vivo vielfältigen Einflußmechanismen und Regulationsvorgänge. Aus diesem Grund dürfen Ergebnisse, die aus Zellmodellen ermittelt wurden, nicht überinterpretiert werden (75). Ihre Tauglichkeit zur Prüfung der Toxizität von Dentalmaterialien ist umstritten. Insbesondere darf aus in-vitro-Tests, die eine Zytotoxizität einzelner Inhaltsstoffe von Kompositen wie zum Beispiel TEGDMA ergeben, nicht der Fehlschluß gezogen werden, daß Präparate, die diese Substanzen enthalten, für die klinische Anwendung nicht geeignet wären.

Abb. 1c Gereinigter Zahn mit zerklüftetem Fissurenrelief, das auf eine erhöhtes lokales Kariesrisiko hindeutet.


Zu den Screening-Tests gehört auch der tierexperimentelle subkutane Implantationstest. In einem direkten Vergleich von gamma-2- und non-gamma-2-Amalgamen, sowie makro- und mikrogefüllten Kompositen wurde herausgefunden, daß Komposite im subkutanen Implantationstest bei kurzer Alterungszeit eine geringere Gewebereaktion auslösen als Amalgam, nach sieben Tagen jedoch kein derartiger Unterschied mehr feststellbar ist (128). Ob sich diese Aussagen auch auf weitere dentale Kunststoffmaterialien übertragen lassen, die einer anderen Indikation dienen, wie Dentinadhäsive, ist nicht genau bekannt. Ein Dentinadhäsiv, das unter anderem im subkutanen Implantationstest untersucht worden war, erwies sich als stark toxisch (9).



3.5 Mutagenität/ Kanzerogenität


Verschiedene Normen geben hier je eine Prüfung in einer bakteriellen und einer nicht-bakteriellen Kultur vor. Bei positiver Antwort in einem der beiden Tests sind weitere Verfahren zur Einschätzung des Mutagenitätspotentials erforderlich. Tierexperimentelle Untersuchungen ergaben keine tumorinduzierende Wirkung durch dentale Kunststoffe und Amalgame (96). Bei der Beurteilung von Materialien auf Methacrylat-Basis, das heißt auch dentalen Kunststoffen, muß in diesem Zusammenhang beachtet werden, daß durch Oxidationsprozesse Spuren von Formaldehyd entstehen können (100, 145, 146, 147). Sie liegen jedoch weit unter den Formaldehydmengen, die man mit der Nahrung zu sich nimmt (115). Formaldehyd ist ein Hapten, das mit sehr verschiedenartigen Substanzen zu einem Allergen reagieren kann. In experimentellen Untersuchungen konnten für Formaldehyd weiterhin zyto- beziehungsweise neurotoxische, mutagene und kanzerogene Effekte nachgewiesen werden. In-vitro-Untersuchungen zeigten, daß die Freisetzung von Formaldehyd aus Komposit-Materialien noch nach 115 Tagen Wasserlagerung meßbar war (107). In der Vergangenheit wurde durch experimentelle Untersuchungen wiederholt bestätigt, daß Inhaltsstoffe dentaler Kunststoffmaterialien ein mutagenes beziehungsweise gentoxisches Potential in sich bergen, wobei es methodenabhängig zu Überlagerungseffekten durch die zytotoxische Wirkung kommen kann (85).

Abb. 1d Versiegelter Zahn.


Mittels des sogenannten Ames-Tests (5), einem bakteriellen Mutagenitätstest, wurde bereits 1981 eine mutagene Wirkung eines kieferorthopädischen Brackettadhäsives festgestellt (39). 1990 wurde das mutagene Potential einer Komponente eines Dentinadhäsives nachgewiesen (86). Die Autoren führten dies unter anderem auf dessen Gehalt an Glutaraldehyd zurück. Die Entdeckung einer relativ großen Anzahl von dentalen Materialien mit mutagenem Potential in einer vergleichsweise geringen Anzahl von Untersuchungen ließen eine Autorengruppe zu dem Schluß kommen, daß zahlreiche weitere Materialien, die auf dem Markt erhältlich sind, möglicherweise ebenfalls als mutagen einzustufen sind (86). Entsprechend konnten neuere Untersuchungen (13, 53, 95, 130, 133 bis 136) die mutagene Wirkung weiterer Kompositmaterialien und Dentinadhäsive nachweisen. Es ist jedoch nochmals zu betonen, daß einzelne in-vitro-Tests, wie der Ames-Test in den hier zitierten Studien, keine endgültige Aussage über ein tatsächliches mutagenes Potential zulassen (6,8). Die klinische Relevanz dieser Ergebnisse ist daher kaum einzustufen. Es gibt bislang keinerlei Hinweise, daß Personen mit Amalgam- oder Kunststoff-Füllungen ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Krebs oder Erbgutschäden aufweisen. Eine – über 20 Jahre angelegte – epidemiologische Studie an 1 462 Frauen in Schweden kam zu dem Ergebnis, daß Amalgamfüllungen in keinem Zusammenhang mit einer erhöhten Krebsrate standen (1).



3.6 Östrogenartige Wirkung


In den letzten Jahren ist die Frage aufgetaucht, ob aus zahnärztlichen Kunststoffen Substanzen freigesetzt werden, die eine östrogenartige Wirkung entfalten können. Diese Frage erscheint insofern plausibel, als für Bisphenol A eine östrogenartige Wirkung bekannt ist (78, 79, 109) und Bisphenol A als Ausgangssubstanz für die Herstellung einzelner Kunststoffbestandteile (Bisphenol-A-Derivate) dient. Die meisten Füllungs- und Versiegelungsmaterialien enthalten stabile, hydrolyseresistente Bisphenol-A-Derivate (wie Bisphenol-A-Glycidylmethacrylat, abgekürzt Bis-GMA), die sich unter klinischen Bedingungen nicht in Bisphenol A aufspalten. Bei Materialien, die nicht Bis-GMA, sondern andere Acrylat-Systeme, wie Bisphenol A-Dimethacrylat enthalten, ist hingegen eine hydrolytische Aufspaltung in Bisphenol A nicht auszuschließen. Da Kunststoffe an ihrer Oberfläche durch die Sauerstoffinhibition nicht erhärten, können Inhaltsstoffe dieser Schicht leicht in die Mundflüssigkeit gelangen. Deshalb ist ein Nachweis von Kunststoffbestandteilen beziehungsweise Aufspaltungsprodukten im Speichel nach einer Füllung oder Versiegelung möglich, wenn die Inhibitionsschicht nicht entfernt wurde. Ein solcher Nachweis sagt aber noch nichts über eine klinisch relevante Wirkung aus (siehe oben). Für das Versiegelungspräparat Delton wurde in einer in-vitro-Studie im Zellmodell eine östrogenartige Wirkung gefunden (106). Bei handelsüblichen Kompositen, die Bis-GMA enthalten, ließ sich Bisphenol A hingegen nur unter Bedingungen, die klinisch nicht auftreten (Erhitzung auf 100°C für 30 Minuten unter dem Einfluß starker Säuren und Laugen) aufspalten. Allerdings ist nicht auszuschließen, daß Bisphenol A als Verunreinigung in manchen Präparaten enthalten ist. Zur Relevanz solcher Studien ist folgendes anzumerken:

Untersuchungen über die Freisetzung von Substanzen mit östrogenartiger Wirkung aus Dentalmaterialien erweitern das Grundlagenwissen und sollten deshalb weitergeführt werden.

Die bislang vorliegende Untersuchung bezieht sich auf Zellmodelle, die wie oben mehrfach betont, nicht ohne weiteres auf die klinische Situation übertragen werden können.

Wenn bei einzelnen Präparaten die Freisetzung von Inhaltsstoffen mit östrogenartiger Wirkung durch weitere in-vitro-Studien bestätigt werden sollte, wäre unter anderem eine entsprechende Dosis-Wirkungsbeziehung aufzustellen. Es wäre zu eruieren, ob es in vivo überhaupt zu meßbaren Effekten kommt. Biologische Wirkungen sind erst ab einer bestimmten Menge und einer bestimmten Zeitdauer der Einwirkung zu erwarten. Es wäre also zu überprüfen, ob solche Substanzen aus Füllungs- und Versiegelungsmaterialien kontinuierlich in biologisch relevanter Weise in die Zirkulation treten.

Aus den bislang vorliegenden Untersuchungen ergeben sich keine Hinweise für eine Freisetzung von Substanzen mit östrogenartiger Wirkung in einer so hohen Konzentration und einer so langen Zeitdauer, daß daraus Gesundheitsschäden abgeleitet werden könnten. Insbesondere kann aus den Untersuchungen kein Risiko einer erhöhten Krebsrate durch Füllungen oder Versiegelungen von Zähnen abgeleitet werden. Über die Frage, ob bestimmte, in der Allgemeinmedizin diskutierte Östrogenspiegel das Krebsrisiko erhöhen, liegen Aussagen in der Literatur vor (21, 22, 162). Berücksichtigt man dieses Datenmaterial, so ist es sehr unwahrscheinlich, daß das Krebsrisiko durch östrogeninduzierte Effekte aus Dentalmaterialien beeinflußt werden könnte.



3.7 Pulpa- und Dentinprüfung


Die Reaktion der Pulpa auf Füllungsmaterialien ist unter anderem von den Materia-leigenschaften, der Kavitätenpräparation und -konditionierung sowie den Verarbeitungsbedingungen abhängig. Als wichtigster Faktor gilt derzeit die bakterielle Penetration, die durch den Kontakt des jeweiligen Füllungsmaterials mit Schmelz und Dentin bestimmt (16) und weiterhin durch mögliche bakteriostatische Effekte (31) der Füllungsmaterialien beeinflußt wird. Generell ist Amalgam in bezug auf Pulpareaktionen als weitgehend reizfrei einzustufen (75). Auftretende Reaktionen werden wahrscheinlich hauptsächlich durch den beim Kondensieren der Füllungen auftretenden Druck verursacht (146, 151). Spaltbildung entlang der Kontaktflächen zwischen Kavitätenwand und Amalgamfüllung stellen ein nur geringes Problem dar, da durch Korrosionsprodukte eine Ausfüllung erreicht und somit das Vordringen von Bakterien verlangsamt wird (110). Im Gegensatz zu den Amalgamen wird bei dentalen Kunststoffen eine Spaltbildung mit mikrobieller Invasion als Nachteil angesehen. Spalten werden nicht nur durch Dimensionsänderungen beim Abbinden (Polymerisationsschrumpfung) erzeugt. Sie können auch nach einem initial erzielten Verbund nach längerer Liegedauer durch funktionelle Beanspruchungen thermischer und mechanischer Art entstehen. Dabei spielen materialimmanente Eigenschaften (Biegemodul, thermischer Expansionskoeffizient, Hydrolyseanfälligkeit von Adhäsiven) eine Rolle, die die klinische Beurteilung erschweren. Ob neu auf dem Markt befindliche Dentinadhäsive hier einen ausreichenden Schutz bieten, eine langfristige Abdichtung sicherstellen und somit auch bei freiliegender Pulpa beziehungsweise Arealen in unmittelbarer Pulpanähe eine herkömmliche Unterfüllung überflüssig machen, ist noch nicht abschließend geklärt.

Abb. 1e Situation nach ca. 6 Jahren. Die Versiegelung am 1. Molar (Zahn 16) zeigt zwar Substanzverluste, trotzdem schützt sie noch alle relevanten Kariesprädilektionsstellen der Kaufläche. In der Zwischenzeit ist der 2. Molar (Zahn 17) durchgebrochen.


In histologischen Studien an menschlichen Zähnen wurde ein Dentinadhäsiv als „pulpairritierend" eingestuft (27). Bei einem weiteren Präparat wurde die Pulpatoleranz als „akzeptabel" bewertet (28). Die Abwesenheit von Bakterien in den Dentintubuli auch bei nachweisbaren Irritationen führte zu dem Schluß, daß im Falle des Auftretens von Pulpaschäden die Toxizität der getesteten Materialien und nicht in erster Linie eine Infektion verantwortlich war (45). Einige Autoren befürchten, daß durch Kunststoffe die Abwehr- beziehungsweise Kompensationsmöglichkeiten des Gewebes so beeinträchtigt werden könnten, daß dadurch der Boden für das Vordringen pulpapathogener Keime erst bereitet wird (62). Andererseits konnte in neueren tierexperimentellen Untersuchungen gezeigt werden, daß sogar direkte Pulpaüberkappungen mit Adhäsiven ohne länger anhaltende Pulpaschädigungen möglich waren, wenn eine vollständige Abdichtung realisiert wurde (155). Auch wenn somit vieles dafür spricht, daß einer Bakterieninvasion die größte Bedeutung für entzündliche oder degenerative Veränderungen der Pulpa zukommt (15), ist der Stellenwert weiterer Reizfaktoren noch nicht vollständig geklärt. Neben Randspalten und Undichtigkeiten spielen Plaque-Besiedelungen von Füllungen und die damit verbundene Gefahr der Sekundärkaries in der Bewertung der Biokompatibilität von restaurativen Materialien eine Rolle. Einige Autoren fanden einen höheren Anteil von Streptococcus mutans im Randbereich von Komposit-Füllungen als im Randbereich von Amalgamfüllungen (149). Erhöhte Anteile von Streptococcus mutans ließen sich auch im Randbereich von Füllungen bei Patienten feststellen, die Sekundärkaries entwickelten (149, 150). In den Tabellen 1 und 2 werden einige Daten, die für einen Vergleich der Biokompatibilität von Kunststoffen und Amalgamen von Bedeutung sind, zusammengefaßt.

Tabelle 1: Wichtige Ausgangs- beziehungsweise Inhaltsstoffe von Amalgam und Kompositen/Adhäsiven
Amalgame Komposite/Adhäsive
  • Quecksilber
  • Feilung (Silber, Kupfer, Zinn) als Ausgangsstoffe zur Legierungsbildung
  • Monomere (z.B. aromatische und/oder aliphatische Dimethacrylate)
  • Komonomere (z.B. aliphatische und alizyklische Mono-, Di- und Trimethacrylate)
  • Initiator-Akzeleratorsysteme (z. B. Dibenzoylperoxid, aromatische Amine)
  • Photoinitiatoren (z. B. Ketoether, Diketone)
  • Inhibitoren (z. B. Phenolderivate) n Stabilisatoren (z. B. Hydroxymethoxy- benzophenon)
  • Verunreinigungen variabler Zusammensetzung und Konzentration (z. B. Triphenylstiban)
  • Organische Säuren (z. B. Maleinsäure in Adhäsiven) n "Wasserkompatible" Monomere (z. B. Hydroxyethylmethacrylat in Adhäsiven)
  • Fixierungsmittel (z. B. Glutaraldehyd in Adhäsiven)
  • Füllstoffe (z. B. Siliziumdioxid, Barium- Aluminium-Fluorosilikat, Strontium- Aluminiumsilikat, Zirconiumsilikat)
  • Verbundstoffe (z. B. Methacryloxy-propyl-trimethoxy-silan)



Tabelle 2: Bewertung der „biologischen Verträglichkeit" von Amalgamen und Füllungs- beziehungsweise Versiegelungsmaterialien auf Kunststoffbasis
Amalgame Kunststoffe/Adhäsive
Toxikologisch/allergologisch bedeutsame chemisch- physikalische Zustandsformen freigesetzter Substanzen - Inhaltsstoffe per se
- Quecksilberdampf
- Korrosionsprodukte (z.B. Quecksilberionen)
- Inhaltsstoffe per se
- durch Umwandlungsprozesse neu entstandene Substanzen (z.B. Formaldehyd)
Analytik Amalgame bilden eine weitgehend homogene Gruppe, die eine einheitliche Beurteilung ermöglicht; Inhaltsstoffe lassen sich auch in sehr geringen Mengen im Körper nachweisen. Analytische Meßverfahren stehen zur Verfügung Kunststoffe und Adhäsive stellen eine sehr heterogene Gruppe mit variabler chemischer Zusammensetzung dar. Rasche Weiterentwicklung und Modifikation der Inhaltsstoffe. Einheitliche biologische Beurteilung schwierig. Analytische Meßverfahren zum Nachweis im Organismus sind nicht etabliert
Systematische Toxizität
- Akut:
- Chronisch:

Nein
Bisher kein gesicherter Nachweis

Nein
Bisher kein gesicherter Nachweis
Anaphylaktoide Reaktionen
(Typ I)
Bisher nicht beschrieben Bislang in Einzelfällen beschrieben
Allergisierende Eigenschaften
(vorw. Typ IV)
Allergien gegen Amalgame selten Allergien gegen Kunststoffe/Adhäsive bisher selten. Zahlreiche Komponenten weisen Allergisierungspotential auf
Zytotoxität Geringgradig bis hoch in Abhängigkeit vom Testverfahren und den Versuchsbedingungen Geringgradig bis hoch in Abhängigkeit vom Testverfahren und den Versuchsbedingungen
Mutagenität/Kanzerogenität Nein Mutagenität von einzelnen Komponenten und Reaktionsprodukten in vitro nachgewiesen
Östrogenartige Wirkung Nein Östrogenartige Wirkung bei einem Einzelpräparat in vitro beschrieben
„Lichenoide" Reaktionen Ja, Prävalenz nicht bekannt Ja, Prävalenz nicht bekannt
Plaqueadhäsion Bei korrekter Verarbeitung und Politur gering Auch bei korrekter Verarbeitung und Politur höher als bei Amalgamen (u. a. erhöhtes Sekundärkaries-Risiko)
Pulpaverträglichkeit Gut Uneinheitliche Bewertungen



4 Risikoabschätzung mit „alternativen" Testverfahren


Neben wissenschaftlichen Methoden werden Kunststoffe – ebenso wie das Füllungsmaterial Amalgam – auch mit sogenannten unkonventionellen Verfahren untersucht (43). So wurde auch behauptet, daß mit der sogenannten Elektroakupunktur nach Voll (EAV) bei manchen Patienten eine nicht näher definierte „Kunststoffunverträglichkeit" diagnostiziert worden wäre (36,37,80). Auf der Grundlage von Meßmethoden, die sich einer Objektivierung bislang entziehen, wurden Komposit-Kunststoffe unter anderem für Antriebs- und Denkstörungen, Darmerkrankungen, Dermatosen, Krebs, Lymphknotenschwellungen und psychische Erkrankungen verantwortlich gemacht (38). Ähnlich wie bei der Amalgamdiskussion ist die Vielschichtigkeit der befürchteten Krankheitsbilder auffallend (Tab. 3).

Tabelle 3: Angeblich erfolgreiche Behandlung folgender Erkrankungen durch Entfernung von Kunststoff-Füllungen nach EAV-Testung (36,37,80). Während bis vor einigen Jahren solche Auflistungen vorwiegend im Zusammenhang mit Amalgam präsentiert wurden, werden heute von einigen Vertretern der Alternativ- und Paramedizin Komposite als Hauptursache vielfältiger Krankheiten angesehen. Nachvollziehbare Aussagen über die allgemeinmedizinische Diagnostik und aussagekräftig dokumentierte Verlaufsbeobachtungen stehen allerdings auch hier in aller Regel aus.
Leistungsschwäche
Amenorrhö
Migräne
Basaliom
Müdigkeit
Bronchitis
Nephritis
Chronische Sinusitis
Neurodermitis
Depression
Polyarthritis
Gelenkerkrankungen
Rheuma
Herzrhythmus-Störungen
Schlaflosigkeit
Hypertonie
Tenesmen
Iridozyklitis
Tinitus
Konzentrationsstörungen
Urethrozystitis
Kopfschmerzen
Vaginitis
Koxarthritis
Zystitis

Unter dem Stichwort der Therapiefreiheit werden solche Meßverfahren, die dem Zahnarzt aufgrund fehlender Instrumente der Qualitätssicherung einen großen Spielraum einräumen, von bestimmten Interessenguppen zunehmend propagiert. Sie bilden die argumentative Grundlage für umstrittene „Entgiftungsbehandlungen", Austauschprozeduren von Zahnrestaurationen, Extraktion angeblich belasteter Zähne oder gar Ausfräsungen von Kieferknochen. Nicht selten werden dadurch große Schäden angerichtet und nachfolgend umfangreiche spät-reparative zahnärztliche Rekonstruktionen erforderlich. Während alternativmedizinische Meßverfahren von wissenschaftlicher Seite wegen eines Mangels an nachgewiesenen Gütekriterien abgelehnt werden (159), finden sie bedauerlicherweise seitens einzelner Firmen, Kostenträger und diverser zahnärztlicher Interessengruppen zunehmende Unterstützung (24). Aufgrund des hohen Mißbrauchspotentials ist es dringend erforderlich, daß wissenschaftliche Fachgesellschaften und zahnärztliche Standesorganisationen gemeinsam Position beziehen und sich von derartigen Methoden distanzieren, solange eine objektivierbare Überprüfung aussteht.

Abb. 1f Situation nach absoluter Trockenlegung.



5 Risikowahrnehmung und Noceboeffekte


Ärztliche Eingriffe führen zu Effekten, die sich auf verschiedenen Ebenen abspielen (48). Erwünschte und unerwünschte Effekte treten sowohl auf einer morphologischen wie auch auf einer psychosozialen Ebene auf. Erwünschte Effekte auf morphologischer Ebene werden als „Wirksamkeit" eines ärztlichen Eingriffs beziehungsweise eines verabreichten Medikaments bezeichnet, unerwünschte Effekte auf morphologischer Ebene hingegen unter Begriffen wie „Nebenwirkungen" subsummiert. Die auf einer psychosozialen Ebene begründeten Effekte aufgrund von Erwartungen und Hoffnungen an eine positive Wirkung des ärztlichen Eingriffs werden Placeboeffekte genannt. So ist es plausibel, daß es der Befindlichkeit zugute kommt, wenn ein Patient davon überzeugt ist, eine sehr gründliche und attraktive zahnmedizinische Versorgung mit besonders hochwertigen, „bioverträglichen" Materialien erhalten zu haben. Den erwünschten Placeboeffekten stehen sog. Noceboeffekte gegenüber. Hierbei beruhen die psychosozialen Mechanismen nicht auf positiven Erwartungen, sondern auf Ängsten und Befürchtungen, nämlich daß ärztliche Eingriffe mit Schäden und Nachteilen verbunden sind. Analog zu Placeboeffekten können durch Noceboeffekte negative Begleiterscheinungen manifest werden, für deren Auftreten kein morphologisches Korrelat besteht. Nocebo-Effekte sind an eine bereits erfolgte Durchführung präventiver oder therapeutischer Maßnahmen gebunden. Im Bereich der Zahnheilkunde steht in diesem Zusammenhang für viele Menschen die Befürchtung im Raum, daß man sich erwünschte Effekte präventiver und restaurativer Maßnahmen (wie durch Anwendung von Fluoriden oder Versiegelungs- und Füllungsmaterialien) durch schwerwiegende „Vergiftungen" erkaufte. Die verbreitete Darstellung solcher Befürchtungen wirken jedoch nicht nur als personenbezogenes Nocebo, sondern führen darüberhinaus wesentlich breitenwirksamer zu Ängsten, Abwehr und Verweigerungshaltungen bezüglich präventiv und therapeutisch prinzipiell sinnvoller Vorgehensweisen. Im Hinblick darauf, daß nach aktuellem Kenntnisstand für eine weit überwiegende Zahl von Menschen die adäquate Anwendung präventiver und restaurativer Maßnahmen mit nur sehr geringen Risiken verbunden ist (54, 64), muß einer solchen Ausweitung von Noceboeffekten entgegengewirkt werden. Ansonsten werden Angststörungen provoziert (49), erforderliche zahnärztliche Eingriffe unterlassen und unnötige, eventuell sogar schädigende Eingriffe verstärkt (Nebeneinander von Unter- und Überversorgung).



6 Risikoaufklärung/ Aufklärungsmißbrauch


Bei der Risikoaufklärung kommt dem Zahnarzt eine außerordentlich wichtige Aufgabe zu, die ihm – entsprechend den Erwartungen und Befürchtungen seiner Patienten – sehr viel Verantwortung abverlangt. Die Patientenaufklärung muß in erster Linie dem Gebot der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen. Für den Patienten relevante Risiken, die entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand in Erwägung zu ziehen sind, sollen bei der Aufklärung nicht verschwiegen werden. Andererseits dürfen Risiken, über deren klinische Relevanz nur Mutmaßungen vorliegen, nicht überbetont werden.

Abb. 1g Gereinigter 2. Molar (Zahn 17).

Bei der Information über lokale Risiken von Kunststoffen gibt es in der Regel kaum Probleme. Der Patient wird unter Berücksichtigung seiner individuellen Voraussetzungen über die bei ihm möglichen Versorgungen mittels metallischer und/oder nichtmetallischer Restaurationen beraten, wobei sich eine vergleichende Abwägung verschiedener Materialgruppen anbietet. Die Aufklärung über systemische Risken ist hingegen ein wesentlich sensibleres Gebiet. An systemischen Risiken sind – analog zu dem Füllungsmaterial Amalgam – lediglich sehr seltene Allergien anzusprechen. Da es keine objektivierbaren Daten für klinisch relevante Risiken wie Vergiftungen, Erbgutschädigungen oder Krebsgefahr bei Kunststoffen und Amalgamen gibt, erübrigen sich bei der Aufklärung entsprechende Hinweise. Nur wenn der Patient von sich aus nachfragt, kann dargelegt werden, daß - entgegen vielfältiger anderslautender Behauptungen – Befürchtungen über Gesundheitsschäden durch Amalgam oder Kunststoffe bislang nicht erhärtet werden konnten.

So wäre es auch unangemessen, bei der Nutzen/Risiko-Aufklärung und Beratung über eine Fissurenversiegelung eines kariesgefährdeten Zahnes auf eine erhöhte Krebsgefahr hinzuweisen, da es in der Literatur keine Anhaltspunkte gibt, die dies untermauern. Es wäre vielmehr zu befürchten, daß der Patient, beziehungsweise sein Sorgeberechtigter, die Einwilligung zu dem nicht-invasiven kariespräventiven Eingriff verweigert mit der Folge, daß zu einem späteren Zeitpunkt nach Entwicklung einer kariösen Läsion eventuell invasive Maßnahmen vorzunehmen sind, was einer präventionsorientierten Strategie entgegensteht. Falls der Patient bereits Versiegelungen aufweist, wäre zudem mit entsprechenden Noceboeffekten zu rechnen, die unter Umständen dazu führen, daß unbegründete ärztliche und zahnärztliche Eingriffe vorgenommen werden.

Die Risikoaufklärung muß sich im übrigen streng an medizinischen Gesichtspunkten orientieren und darf nicht durch ökonomische Überlegungen (74, 123) beeinflußt werden (143). Bedauerlicherweise wird aber heute von einigen Vertretern exzessiver Marketingstrategien mit zuweilen fast schon krimineller Energie dazu geraten, die Risikoaufklärung zur Beeinflussung der Patientenentscheidung und damit zur Nachfrage zu mißbrauchen (111). Maßnahmen mit geringer Gewinnspanne (wie Versiegelungen und direkt eingebrachte Füllungen) sollen im Bewußtsein der Bevölkerung mit Gesundheitsschäden assoziiert werden, um damit die Nachfrage zu reduzieren. Spät-reparative Leistungen wie laborgefertigte Inlays oder Überkronungen sollen hingegen mit einer Förderung von Gesundheit verbunden werden, um die Nachfrage zu steigern. Stellvertretend für zahlreiche unseriöse Kampagnen zur Steigerung der Angst vor direkt eingebrachten Kunststoffen seien die Aktivitäten der internationalen Gesellschaft für ganzheitliche Zahnmedizin aufgeführt. In Pressemitteilungen mit der Überschrift: „Skandal: Kariesvorsorge macht Kinder krank! Zahnversiegelung erhöht Krebsrisiko" wurde gefordert „die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen nicht zu gefährden und den gefährlichen Großversuch am Menschen zu beenden" (58, 59). Obwohl Fissurenversiegelungen weltweit seit Jahrzehnten mit großem Erfolg angewandt werden und auch neueste Untersuchungen einen Verdacht auf ein erhöhtes Krebsrisiko nicht einmal annähernd belegen (siehe oben), wird mit verstärkten Aktivitäten daran gearbeitet, Komposite und Versiegelungsmaterialien im Bewußtsein der Bevölkerung als extreme Gefahrstoffe aufzubauen. Dabei wird auch nicht davor zurückgeschreckt, wissenschaftliche Studien fehlerhaft zu interpretieren und verzerrt in die Öffentlichkeit zu tragen. Bei der Patientenaufklärung sollen der Marketingzeitung „Die Zahnarztwoche" zufolge direkt eingebrachte Kunststoff-Füllungen unter Hinweis auf Holzschutzmittel offenbar sogar in einen Zusammenhang mit einer „Schädigung ungeborenen Lebens" gebracht werden (111), um die Nachfrage zugunsten von Leistungen mit erhöhter Gewinnspanne zu senken.



7 Risikominimierung


Auch wenn das Risiko unerwünschter Nebenwirkungen bei Dentalmaterialien auf Kunststoffbasis nach aktuellem Kenntnisstand als gering einzustufen ist, muß eine Minimierung vermeidbarer Risiken konsequent weiterverfolgt werden. Sie kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen:

Es ist eine vollständige Deklaration der Inhaltsstoffe von Kunststoffpräparaten durch Hersteller zu fordern.

Eine effektive Qualitätssicherung durch die Hersteller muß Produktmängel (zum Beispiel durch Verunreinigungen) minimieren.

Eindeutige Herstellerangaben zur korrekten Verarbeitung einschließlich Hinweisen zur Vermeidung typischer Verarbeitungsfehler sind für alle Produkte unumgänglich.

Falls verschiedene Dentalmaterialien bei der Versorgung eines Patienten zum Einsatz kommen, muß die gegenseitige Kompatibilität gewährleistet sein (wie die Vermeidung des Kontaktes von Kunststoffen zu Materialien, die die Polymerisation hemmen).

Verarbeitungsempfindliche Kunststoffe müssen vom Zahnarzt korrekt eingesetzt werden. Dazu ist eine Vielzahl von aufeinander abgestimmten Arbeitsschritten zu berücksichtigen. Diese reichen von der Gewährleistung eines sauberen Arbeitsfeldes, der vorschriftsmäßigen Applikation diverser Konditionierlösungen, der Einhaltung durchhärtbarer Schichtstärken bis hin zum korrekten Einsatz funktionsfähiger Lichtgeräte (adäquate Lichtintensität, ausreichende Expositionsdauer und mehr).

Zur Risikominimierung für das zahnärztliche Personal ist ein direkter Hautkontakt von unpolymerisierten Materialien auf Kunststoffbasis zu vermeiden. Auch im Umgang mit Lichtgeräten sind entsprechende Sicherheitsempfehlungen einzuhalten (Augenschutz).



Abb. 1h Zustand nach Versiegelung des 2. Molaren (Zahn 17).



8 Schlußbemerkung und Ausblick


Obwohl Materialien auf Kunststoffbasis inzwischen massenhaft zum Einsatz kommen, gibt es ähnlich wie bei dem Füllungswerkstoff Amalgam bislang keine schlüssigen Hinweise dafür, daß abgesehen von seltenen Unverträglichkeiten durch Versiegelungen oder Kompositfüllungen die Gesundheit geschädigt werden könnte. Seit den siebziger Jahren existiert eine umfangreiche Literatur, die sich mit lokalen und systemischen Effekten durch Kunststoffe beschäftigt. So ist seit langem beschrieben, daß dentale Kunststoffe unter experimentellen Versuchsbedingungen in Zellmodellen eine zytotoxische und kanzerogene/mutagene Wirkung entfalten können. Auch besteht seit vielen Jahren Kenntnis über die eingeschränkte Konversionsrate bei der Polymerisation von Kunststoffen. Es ist bekannt, daß es unter den vielfältigen Beanspruchungen der Mundhöhle zur Freisetzung zahlreicher Substanzen kommt, daß Bestandteile in den Speichel gelangen und verschluckt werden. Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, daß Kunststoffe erst jetzt, zeitversetzt nach Amalgamen und palladiumhaltigen Gußmetallen, in die öffentliche Kritik geraten. Neuere Untersuchungen über zyto- und genotoxische Effekte einzelner Präparate haben das Grundlagenwissen über diese Materialgruppe zwar vergrößert. Die bislang allgemein anerkannte Einschätzung, nämlich daß eine Verwendung von Kunststoffen für zahnärztliche Zwecke vertretbar ist, wird dadurch aber nicht berührt. Es ist zweifellos zu fordern, daß bei der Weiterentwicklung von Kunststoffen nur solche Substanzen eingesetzt werden, die eine Gefährdung von Patienten und zahnärzlichem Personal minimieren. Berücksichtigt man die Vielzahl von Inhaltsstoffen der zur Zeit gebräuchlichen Komposite, Adhäsive und Versiegler, so ist aber davon auszugehen, daß auch künftig Bestandteile aus diesen Materialien eluiert werden, die – isoliert betrachtet – mit Begriffen wie toxisch, mutagen oder karzinogen assoziiert werden können. Zu denken wäre hier zum Beispiel an Stoffe, die zur Verstärkung des Röntgenkontrasts zugefügt werden (bariumhaltige Füller und mehr) oder die als giftig einzustufenden tertiären Amine, die als Initiator-Akzelerator-Systeme fungieren. Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, läßt sich allerdings nicht konkret vorhersagen, welche „Substanz X" als nächste für Kampagnen Anlaß gibt. Risiken über Gesundheitsgefährdungen durch Dentalmaterialien dürfen nicht verharmlost, aber auch nicht überbetont werden. Aus Gründen des Patientenschutzes ist zu fordern, daß sich die Risikoabschätzung künftig mehr am aktuellen wissenschaftlichen Erkenntisstand orientiert und nicht zur Profilierung einzelner Interessengruppen mißbraucht wird.



Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle, Poliklinik für Zahnerhaltungskunde, MZK-Klinik der Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 400, D-69120 Heidelberg

Literatur bei der Redaktion


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