FACHKUNDE   Spezielle Pathologie I - Karies Autor: © Dr. med. dent. Joachim Menges Layout:  © Stefan Münz


    Kariesdiagnose


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Die Behandlung der Folgen einer kariösen Erkrankung nimmt in der Praxis des Zahnarztes noch immer die meiste (Arbeits-) Zeit in Anspruch.

Ich spreche bewußt von der"Behandlung der Folgen der Erkrankung Karies", bei der es sich um einen chronischen Prozeß handelt, der mit einer minimalen, makroskopisch noch nicht sichtbaren Entkalkung des Schmelzes  ( Initialkaries )  beginnt und bis zur vollständigen Zerstörung des Zahnes führen kann.

Zwar sollte die Erhaltung der Zahnsubstanz das vorrangige Ziel des zahnärztlichen Handelns sein, diese wird aber wegen den völlig unzureichenden Leistungskatalogen (BEMA, GOZ), die fast ausschließlich restaurative Maßnahmen honorieren, nur in den seltensten Fällen auch realisiert.

So findet in Deutschlands Zahnarztpraxen eine "Verlaufkontrolle" einer kariösen Erkrankung nicht statt. Der Begriff Verlaufskontrolle ist in der Medizin eine feste Größe, wird aber aus bekannten Gründen nicht durchgeführt, sondern der Begriff Karies wird überwiegend auf das Symptom "Loch im Zahn" (Kavität) reduziert, also auf den Zustand, der invasive Maßnahmen (Bohren) erforderlich macht. Eine abwartende Haltung des Zahnarztes wird auch heute noch vom Patienten als Unsicherheit des Behandlers interpretiert. Der Patient erwartet bei der, meist schon selbstvermuteten, Diagnose "Karies", daß aktiv etwas getan, also gebohrt wird.

In der Praxis geht es also bei der Kariesdiagnose schlicht um die Frage: braucht der betroffene Zahn eine Restauration oder nicht. Wird der Zahn oder besser die betroffene Zahnfläche als "kariös" im sogenannten "01-Befund" dokumentiert, folgt in aller Regel auch die invasive Maßnahme.

    Bei Nichtdurchführung der invasiven Behandlung kann das sogar zu Regressen seitens der Kassen führen (so absurd ist die Situation u.a. wegen der Unbeweglichkeit der Vertragspartner, die zwar den Stellenwert der Prophylaxe erkannt haben, jedoch befürchten, daß die budgetierten Resourcen des Gesundheitswesens das nicht aushalten!!)

Herkömmlicherweise beruht die Karies-Diagnose auf Augenschein (visuelle Inspektion) sowie auf Sondierung und Röntgenuntersuchung.

Die Untersuchung mit der "spitzen Sonde ist mit Risiken verbunden. Die Entscheidung ob invasiv vorgegangen wird, wird davon abhängig gemacht, ob die Sonde z.B. in der Fissur "klebt" oder nicht. In Verglichsstudien wurde gezeigt, daß die Untersuchung mit der spitzen Sonde keine Verbesserung der Genauigkeit der Diagnose brachte, vielmehr birgt der punktuelle Druck die Gefahr in sich, daß eine bestehende Initialkaries "verletzt" oder gar eingedrückt wird, was die Situation verschlechtert, weil dann eine Kavität entsteht, dadurch die Möglichkeit der Plaqueakkumulation erhöht und die Remineralistaion erschwert wird. Auch eine mögliche Keimverschleppung von einem untersuchten Zahn auf den nächsten wird diskutiert. Die Inspektion mit dem Auge genügt andererseits nicht, da gerade die okklusale (Fissuren-)Karies sowie die Approximalkaries (das ist die am Zahnrand, an der Grenze zum Nachbarzahn gelegene) verborgen bleibt. Die WHO empfielt desshalb stumpfe oder an der Spitze kugelförmige Sonden zu verwenden.

Die Begutachtung zusätzlicher Bißflügel- Röntgenaufnahmen erhöht die Qualität der Diagnose erheblich. Allerdings ist die Aussagekraft bei Verdacht auf Fissurenkaries eher gering. Bei Verdacht auf Approximalkaries erlaubt der Zahnfilm eine Unterscheidung zwischen einzelnen Kariesstadien, die für die mögliche Therapie entscheidend sein können, weil eine solche Erkrankung nicht durch Augenschein verifizierbar ist, es sei denn die approximale Schmelzlamelle ist bereits opak, was als klarer Hinweis auf eine vorliegende Approximalkaries zu werten ist.

    Graduierung der Karies nach Befundung von Bißflügelaufnahmen:

    C0 = Keine Karies
    C1 = Radioluzenz in der äußeren Schmelzhälfte
    C2 = Radioluzenz bis zur inneren Schmelzhälfte
    C3 = Radioluzenz bis zur äußeren Dentinhälfte
    C4 = Radioluzenz bis zur inneren Dentinhälfte

Die tatsächliche Ausdehnung der Karies wird im Röntgenbild grundsätzlich unterschätzt.Im Normalfall braucht eine Karies bis zu fünf Jahren um den Schmelzmantel eines permanenten Zahnes zu durchdringen. Beim Vorliegen einer hohen Kariesaktivität kann dieser Zeitraum natürlich deutlich geringer sein. Generell zeigen Milchzähne und gerade durchgebrochene Zähne eine bedeutend geringere Penetrationszeit.

In der Regel sollten Bißflügelaufnahmen alle zwei Jahre angefertigt werden, nach Beurteilung des Progressionstempso werden dann die Zeitabstände entsprechend angepaßt.

Vielfach zeigen Kariesschäden im Anfangsstadium - sogar solche, die bereits in das Dentin vorgedrungen sind - eine intakte Zahnoberfläche. Das hat zur Folge, daß Primärstadien in bis zu 40 % der Fälle unentdeckt bleiben. Bei einer Karies des Dentins ohne kariesbedingte Höhlung des Zahns (Kavität) liegt die Erkennbarkeit für die visuelle Inspektion mit oder ohne Sonde unter 15 %.

Bemühungen um diagnostische Verbesserungen haben versucht, die Verhältnisse der Lichtreflexion am Zahn nutzbar zu machen. Weitere Methoden sind die elektrische Widerstandsmessung un in jüngster Zeit die Laserfluoreszenz (Diagnodent). Über die erwähnten ersten beiden Methoden liegen widersprüchliche Untersuchungsergebnisse vor, während die Laserfluoreszenzmethode noch näher untersucht werden muß, bis greifbare Aussagen zur Verbesserung der Diagnostik gemacht werden können.

 


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