Presseinformation des Ministeriums.
(Keine GLosse!!!, Klammertext
ist Kommentar!)
Düsseldorf, 3. Januar 2002
Ministerium hilft bei Lösung der Budgetprobleme in Westfalen-Lippe.
Gesundheitsministerin Birgit Fischer:
Zahnärzte dürfen Behandlung aus
Budgetgründen nicht verweigern
Das Ministerium für (Friede, Freundschaft, Eierkuchen und den Politikern
ein
Wohlgefallen) Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit das Landes
Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Kassenzahnärzte dürfen gesetzlich Krankenversicherten die Behandlung nicht
mit
dem Hinweis auf aufgebrauchte Budgets verweigern.
Dies erklärte
Gesundheitsministerin Birgit Fischer heute (3. Januar 2002) in Düsseldorf.
Das
Ministerium habe durch Moderation geholfen (warum eigentlich erst auf Druck?),
die Budgetprobleme im Bereich der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung
Westfalen-Lippe zu lösen. (Diese Problemlösung ist bei den IKKs und anderen
Kassen anscheinend nicht angekommen!)
Viele Zahnärzte in Westfalen-Lippe hatten in den vergangenen Wochen durch
Zeitungsanzeigen und in den Praxen ausgelegte Informationen angekündigt, an
Versicherten von Krankenkassen, deren Budgets erschöpft waren, nur noch
Notfellbehandlungen durchzuführen und nicht zwingend erforderliche
Behandlungen
zu verschieben.
"Dies ist eine Verletzung der vertragszahnärztlichen Pflichten", erklärte
Gesundheits-ministerin Birgit Fischer. Die Zahnärzte haben damit den
falschen
Eindruck erweckt, die
Versicherten könnten
sich
nicht darauf verlassen, für ihre Krankenkassenbeiträge das ganze Jahr über
angemessen medizinisch versorgt zu werden.
(dieser Eindruck täuscht nicht)
Die Gesundheitsministerin räumte ein, dass bei der Vergütung der Zahnärzte
in
Westfalen-Lippe ein Problem aufgetreten sei. (Hört, Hört!)
Die Budgets
einiger
Krankenkassen seien gemessen am Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu
niedrig
gewesen.
Bei den meisten betroffenen Krankenkassen habe es auch die
Bereitschaft
gegeben, die Budgets zu erhöhen. Dem hätten aber gesetzliche Vorschriften
entgegen gestanden. (Und was ist jetzt, gibt es neue Gesetze?)
"Es war berechtigt und völlig in Ordnung, dass die Zahnärzte darauf
aufmerksam
gemacht haben. Diese Gesetzeslücke war bis dahin niemandem aufgefallen",
(!!!)
so Ministerin Birgit Fischer.
"Mich ärgert aber, dass die Zahnärzte das
Problem
auf dem Rücken der Patienten ausgetragen haben.
(Immer die alte Leier von den entrechteten - weil gesetzlich versicherten - den Zahnärzten hilflos ausgelieferten, armen und völlig unmündigen Patienten, die sich im Dschungel des Gesundheitswesens nicht auskennen. Erst macht man das Gesundheitswesen in seinen Strukturen so undurchsichtig wie möglich, überläßt den Zahnärzten die Aufklärung der Patienten über dessen Rechte und Pflichten gegenüber den Kassen, die dann ein Sachbearbeiter mit einem Satz wie: nö, das ist aber ganz anders..... kippen kann und schon haben die Zahnärzte wieder den schwarzen Peter und dann kommt noch die Aufsichtsbehörde und sagt, ihr Zahnärzte habt aber die Pflicht usw. )
Und das, obwohl und nachdem
in
meinem Ministerium mehrere Gespräche mit den Hauptbeteiligten der
Krankenkassen (sind Gespräche mit den Krankenkassen überhaupt notwendig?)
und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung stattgefunden hatten.
Dabei hatten
die
Kassen zugesagt, nach einem Ausweg zu suchen ( so, so die Kassen suchen? - tolle Ausrede!!) und das Ministerium hatte
versichert, sich für die Beseitigung der Gesetzeslücke einzusetzen." (Wie
nett,
gut das es solche Politiker noch gibt, und gut für die Kassen, die sich auf diese berufen können und Ihren Patienten alles, auch wenn es falsch ist über die Tätigkeit der Zahnärzte sagen dürfen - auch wenn sie keine Ahnung haben)
Inzwischen sei auch im Rahmen des geltenden Rechts (!!!, was ist dann mit
den
anderen noch unbeugsamen Kassen? Anderes Recht?) eine befriedigende Lösung
gefunden worden, so die Ministerin weiter.
Die betroffenen Krankenkassen
stellen
Gelder, die sie in anderen Bereichen eingespart haben, zusätzlich zur
Verfügung. (wer's glaubt!)
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat Maßnahmen ergriffen, um die Budgets
während des Jahres besser zu steuern und so zu verhindern, dass Zahnärzte
für
Leistungen in den letzten Monaten keine Vergütung mehr erhalten. (War das
bisher
anders? Gut das wir den HVM verstanden haben! So ein Quatsch, das Geld wird eben früher eingespart, die nicht notwendigen Behandlungen werden eben vorgezogen, damit es am Jahresende nicht so sehr auffällt!!)
Ministerin Birgit Fischer: "Das zeigt, dass mit gutem Willen die meisten
Probleme zu lösen sind.(Das versteht man in der Politik unter "gutem Willen" - die Budgetproblematik als Verschiebebahnhof)
Aber
wenn die Patienten als Geisel genommen werden, um die Gegenseite zu
erpressen,
werde Ich aufsichtsrechtlich dagegen vorgehen, um die Rechte der Patienten
zu
schützen." (Der gute Hüter und Rächer der Enterbten im Ministergewand)
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und seine mitversicherten
Familienangehörigen - so Ministerin Birgit Fischer- hätten einen
gesetzlichen
Anspruch auf die notwendige Behandlung. Dabei bedeutet notwendig
keinesfalls nur
Notbehandlungen, sondern jede Leistungen, die erforderlich sind, um die
Zahngesundheit wieder herzustellen.(und was notwendig ist bestimmen immer noch die Zahnärzte und zwar ganzjährig)
Patienten müssen sich auch nicht darauf
einlassen, wenn der Zahnarzt die Behandlung wegen ausgeschöpfter Budgets
auf das
nächste Jahr verschieben will."
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat mit jeder Krankenkasse einen
Vertrag,
nach dem die Kasse eine Gesamtvergütung in der vereinbarten Höhe zu zahlen
hat.
(Scheiss der Hund drauf, war das bisher anders?)
Als Gegenleistung hat die
Kassenzahnarztliche Vereinigung die zahnärztliche Versorgung der
Versicherten
der jeweiligen Krankenkasse ohne jede Einschränkung sicher zu stellen.
(also: Schnauze
halten und Bohren)
Ein Zahnarzt, der notwendige Behandlungen verweigert oder aus Budgetgrunden
in
das nächste Jahr verschiebt, verstößt deshalb gegen seine Pflichten als
Vertragszahnarzt. Solche Verstöße müssen von der zuständigen
Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden
und
können in eklatanten Fällen auch den Entzug der Zulassung zur
kassenzahnärztlichen Versorgung zur Folge haben. (Hier ist die Keule!)
Münster, den 4. Januar 2002
Pressemeldung
Butgetprobleme nur reduziert - nicht gelöst!
Münster. Die KassenzahnärztlicheVereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) begrüßt
die
Feststellung der Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des
Landes Nordrhein- Westfalen (MFJFG), Birgit Fischer, "dass bei der
Vergütung der
Zahnärzte in Westfalen-Lippe ein Problem aufgetreten sei" und dass es
"berechtigt und völlig in Ordnung war, dass die Zahnärzte darauf aufmerksam
gemacht haben,"
Nicht richtig ist allerdings die Aussage von Frau Ministerin Fischer,
inzwischen
sei im Rahmen des geltenden Rechts eine befriedigende Lösung gefunden
worden.
Unter der Mithilfe des Ministeriums konnten in Gesprächen zwischen dem
Landesverband der Betriebskrankenkassen und der KZVWL zwar die
Budgetprobleme
des Jahres 2001 einiger (damit aber leider nicht aller)
Betriebskrankenkassen im
Ansatz reduziert werden.
Andere betroffene Krankenkassenverbände -wie z. B.
die
Innungskrankenkassen- weigerten sich aber weiterhin, auch nur Gespräche in
dieser Angelegenheit mit den Zahnärzten zu führen.
Die KZVWL vertraut im Übrigen auf die Zusage des BKK-Landesverbandes auch
für
das Jahr 2002 an der Lösung von Budgetproblemen der betroffenen BKKs
mitzuwirken, die spätestens im Herbst des Jahres wieder sichtbar werden.
Denn
eine dauerhaft befriedigende Lösung dieses Problems wird es, solange die
vom
Gesetzgeber eingeführten Budgets im Gesundheitswesen bestehen, nicht geben,
"Auch der Gesetzgeber muss einsehen, dass es für begrenzte Mittel nicht
unbegrenzte Leistungen geben kann",
so Dr. Dietmar Gorski,
Vorstandsvorsitzender
der KZVWL.
Für Rückfragen:
Dr. Burkhard Branding
Mitglied des Vorstandes und Pressereferent der Kassen- zahnärztlichen
Vereinigung Westfalen-Lippe
Tel.:05231-88900